Ärzteschaft
Zwei neue Behandlungsverfahren für benignes Prostatasyndrom in EBM aufgenommen
Freitag, 12. Oktober 2018
Berlin – Die photoselektive Vaporisation und die Thulium-Laserenukleation der Prostata sind zum 1. Oktober 2018 in den Anhang 2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgenommen worden. Damit stehen zwei weitere Laserverfahren zur Behandlung eines benignen Prostatasyndroms in der vertragsärztlichen Versorgung zur Verfügung, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jetzt mitteilte.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte die beiden Behandlungsmethoden im Februar 2018 in die Anlage I „Anerkannte Untersuchungs‐ oder Behandlungsmethoden“ der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung aufgenommen.
Die Abrechnung der Leistungen setzt eine Genehmigung der KV nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zu nicht-medikamentösen, lokalen Verfahren zur Laserbehandlung des benignen Prostatasyndroms voraus. Die Vereinbarung wird laut KBV zum 1. Januar 2019 angepasst und in Bezug auf die photoselektive Vaporisation und Thulium‐Laserenukleation erweitert.
Bis zum Inkrafttreten der erweiterten Vereinbarung können neu aufgenommene OPS‐Codes übergangsweise bei Vorliegen einer Genehmigung der KV nach der bestehenden Vereinbarung berechnet werden. Die Übergangsregelung gilt längstens bis zum 31. Dezember 2018. © may/EB/aerzteblatt.de

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