Ärzteschaft
KBV warnt vor Aussetzung der Bedarfsplanung ohne Gegenfinanzierung
Dienstag, 16. Oktober 2018
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat davor gewarnt, die Bedarfsplanung für Kinderärzte, Internisten und Psychiater auszusetzen, ohne dass die Krankenkassen die entstehenden Kosten gegenfinanzieren. Es geht dabei um das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).
Der Gesetzentwurf greift die Versorgungsbereiche auf, in denen Versicherte häufiger über Probleme berichten, schnell Arzttermine zu erhalten. Solange der Gemeinsame Bundesausschuss keine Beschlüsse zur Neufassung der Bedarfsplanungsrichtlinien fasst, sollen sich Ärzte dieser Fachrichtungen ohne weitere Zulassungsbeschränkungen niederlassen können.
„Offenbar plant die Bundesregierung, den Zugang der gesetzlich Versicherten zur Versorgung durch Kinderärzte, Internisten und Psychiater auf Kosten der niedergelassenen Ärzte zu verbessern“, kritisierte der stellvertretende KBV-Vorsitzende Stephan Hofmeister. Er verwies auf eine neue Simulationsrechnung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi).
Diese macht deutlich, dass durch einen geplanten Wegfall der Zulassungsbeschränkungen für diese drei Fachrichtungen ein erheblicher finanzieller Mehrbedarf entstehen kann, der nach bisherigem Stand des Gesetzentwurfes nicht von den Krankenkassen finanziert werden soll. Laut der Simulationsrechnung liegen die Mehrkosten zwischen rund 200 und rund 710 Millionen Euro pro Jahr. „Im Ergebnis sollen die bereits niedergelassenen Ärzte für die Leistungen bezahlen, die dann zusätzlich von den neu niedergelassenen Ärzten erbracht werden“, sagte Hofmeister.
Kritik an der geplanten zeitweisen Aufhebung der Bedarfsplanung kommt auch vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ): „Die generelle Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen für die Kinder- und Jugendärzte ist ein Fehler“, hieß es aus dem Verband. Wichtig sei vielmehr eine neue flexiblere Bedarfsplanung für Pädiater, so der BVKJ. Man habe ernsthaften Grund zu der Sorge, dass dadurch ungesteuert klinikbetriebene Medizinische Versorgungszentren und Großpraxen in Ballungsgebieten eröffnet würden und deren Finanzierung zulasten der bereits bestehenden Vertragsarztpraxen erfolge. © hil/aerzteblatt.de

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