Politik
Medizinstudium: Neuer Staatsvertrag im Dezember
Donnerstag, 18. Oktober 2018
Berlin – Der neue Staatsvertrag zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin kann planmäßig am 6. Dezember durch die Kultusminister der Länder verabschiedet werden. Die Vergabe der Medizinstudienplätze für das Sommersemester 2020 soll somit auf der Grundlage der Neuregelungen erfolgen können. Dies teilte die Kultusministerkonferenz dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage mit.
Die Minister und Senatoren der Länder hätten sich bei ihrer jüngsten Kultusministerkonferenz Mitte Oktober in Berlin über verschiedene noch offene Punkte ausgetauscht und verständigt. Dazu gehörten unter anderem ein Ausgleichsmechanismus für die Abiturnoten, eine übergangsweise Berücksichtigung der Wartezeit von bisherigen Bewerbern sowie schulnotenabhängige und schulnotenunabhängige Kriterien im Auswahlverfahren der Hochschulen. Letzte Details würden jetzt in den Gremien formuliert.
Anlass für die Neuregelung des Zulassungsverfahrens ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember vergangenen Jahres. Das Gericht hat die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe von Medizinstudienplätzen für teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt und dem Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2019 Neuregelungen zu schaffen.
Mitte Juni dieses Jahres hatten sich die Kultusminister der Länder bereits auf die Eckpunkte des neuen, zwischen den Ländern zu schließenden Staatsvertrags verständigt. Danach soll die Abiturbestenquote beibehalten werden, die Wartezeitquote jedoch entfallen. Für die Auswahlentscheidungen der Hochschulen sollen neben der Abiturnote mindestens zwei weitere eignungsbasierte Kriterien herangezogen werden.
Die Quoten zur Vergabe von Medizinstudienplätzen nach der Abiturnote sowie nach den Auswahlverfahren der Hochschulen müssten in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen, mahnt der Medizinische Fakultätentag (MFT).
„Eine Überbetonung der reinen Abiturnote verringert die Möglichkeiten für die Fakultäten, individualisierte Auswahlverfahren unter Hinzunahme weiterer Kriterien zu gestalten“, sagte Frank Wissing, MFT-Generalsekretär. Der MFT und die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) hatten bereits im vergangenen Jahr einen gemeinsamen Vorschlag zur Neugestaltung des Auswahlverfahrens vorgelegt, der ebenfalls den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht. © ER/aerzteblatt.de

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