Politik
Werbeverbot für Abtreibungen bleibt Zankapfel in der Koalition
Freitag, 19. Oktober 2018
Berlin – Eine Reform des Werbeverbots für Abtreibungen ist weiterhin nicht in Sicht. CDU und CSU wandten sich gestern Abend im Bundestag ausdrücklich gegen eine Abschaffung oder Einschränkung der umstrittenen Regelung. Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs (StGB) sei zentral für den Schutz des ungeborenen Kindes, erklärte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU).
Die große Koalition streitet schon länger um den Paragrafen, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Im Rahmen der Plenardebatte warb die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl bei der Union erneut für eine Reform. Es bleibe die Position der Sozialdemokraten, dass Ärzte nicht bestraft werden dürften, wenn sie Abbrüche vornehmen oder darüber informieren, sagte Högl.
Auch FDP, Linke und Grüne sind dafür, das prinzipiell gegen das Werbeverbot. Sie wollen dieses abschaffen oder die bestehende Regelung umformulieren. Die AfD hatte sich wie die Union für die Beibehaltung des bestehenden Werbeverbots ausgesprochen.
Anlass der Debatte ist die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel aus Gießen, die auf ihrer Internetseite darauf hingewiesen hatte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Dafür wurde sie vom Landgericht Gießen zu einer Geldstrafe wegen „illegaler Werbung für Abtreibungen“ verurteilt. In Deutschland gilt der Paragraph 219a, der die Werbung für Abtreibungen verbietet und dazu führt, dass sich Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten und darüber informieren, sich strafbar machen. Die Ärztin ging in Berufung, die allerdings verworfen wurde.
Deutsches Ärzteblatt print
- Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche: Ärzte sollen vor Gericht nicht verurteilt werden können
- Debatte um Paragraf 219 a: Schweigen soll keine Option sein
- Schwangerschaftsabbruch: Unterstützung aus der Politik
- Abtreibung: Prozess gegen Ärztin löst Reformdiskussion aus
aerzteblatt.de
Die Mehrheit der Deutschen steht dabei nicht auf der Seite des Gießener Landgerichts. 68 Prozent lehnen die Verurteilung der Ärztin einer Umfrage des Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGov unter 1.302 Personen ab 18 Jahren ab, nur knapp jeder Fünfte (17 Prozent) hält diese für gerechtfertigt. 15 Prozent haben keine Meinung zu dem Thema oder wollen sich nicht dazu äußern. © bee/aerzteblatt.de

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