Ausland
Verurteilung eines Abtreibungsgegners wegen KZ-Vergleichs rechtens
Donnerstag, 18. Oktober 2018
Straßburg – Die Verurteilung eines deutschen Abtreibungsgegners, der einen Wissenschaftler mit KZ-Ärzten verglichen hatte, ist rechtens. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied heute in Straßburg, die deutsche Justiz habe sein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nicht verletzt.
Das Gericht des Europarats lehnte die Beschwerde des Mannes gegen ein Urteil des Amtsgerichts im baden-württembergischen Weinheim ab. Es hatte den Abtreibungsgegner im November 2008 zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt, weil er einen Professor der Universität Bonn beleidigt hatte, der zu Stammzellen forschte. Der Mann hatte den Wissenschaftler in einer Pressemitteilung mit Ärzten verglichen, die Experimente an Menschen in NS-Konzentrationslagern durchgeführt hatten.
Der Abtreibungsgegner aus Weinheim beschäftigt seit Jahren die Justiz. Vor drei Jahren hatte das Europäische Menschenrechtsgericht dem Mann noch Recht gegeben. Es urteilte 2015, Deutschland habe seine Meinungsfreiheit verletzt, als es Flugblätter des Mannes verbot. Darin hatte er auf Morde in dem Vernichtungslager Auschwitz verwiesen. © afp/aerzteblatt.de

... und gilt das entsprechend auch für Päpste?
Und ohne jeden Zweifel spielt der Vergleich mit Auftragsmorden auch in einer ganz anderen Hierarchie wie der Vergleich mit dem Holocaust.
Aber die Frage ist erlaubt, ob der Papst in einem hypothetischen Berufungsfall vor dem EuGH nicht auch verurteilt würde wegen seines ungebührlichen Vergleichs.
Man sollte schon darauf hinweisen, daß europäisches Recht für alle gilt, die sich im Ton und in der Sache vergreifen.
Und mit einer hohen Wahrscheinlichkeit leitet der Mann aus Weinheim schließlich seine Weltsicht auch von dem ab, was die Päpste seit Jahrhunderten als richtig vertreten .

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