Politik
Außergerichtlicher Vergleich zur Hilfstaxe geschlossen
Freitag, 19. Oktober 2018
Berlin – Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat die Klage gegen einen Schiedsspruch bei der sogenannten Hilfstaxe zur Preisvereinbarung für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zurückgenommen. Hintergrund ist ein Vergleich, den DAV und GKV-Spitzenverband zeitgleich geschlossen haben, wie der DAV und das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam mitteilten.
Unter anderem sieht die Einigung vor, eine von der Schiedsstelle vorgesehene Rückwirkung der Abrechnungsmodalitäten zu verändern. Apotheken müssten nun erst mit Wirkung ab dem 1. Februar 2018 nach den Regelungen des Schiedsspruches im Bereich der Onkologie abrechnen, so der DAV.
Thomas Dittrich, DAV-Vorstandsmitglied und Mitglied der Verhandlungskommission, betonte, mit dem Schiedsspruch wären den Spezialapotheken vor allem durch die vorgesehene Rückwirkung überbordende Belastungen aufgebürdet worden.
Er bezeichnete den Vergleich als „gutes Ergebnis für die Zytostatika herstellenden Apotheken“. „Mit dem Vergleich haben wir nun eine tragfähige Lösung für die Versorgung von schwerkranken Patienten geschaffen“, sagte Dittrich.

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