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Ärzteschaft

Mannschaftsärzte stehen bei Sportereignissen unter besonderem Druck

Dienstag, 23. Oktober 2018

/dpa

Frankfurt am Main – Auf Voraussetzungen, die Mannschaftsärzte für Sportereignisse mitbringen sollten und die besonderen Belastungen, unter denen sie stehen, hat die Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP) hingewiesen. Das Schwierigste bei der Erst-Hilfe-Leistung sei auch hier das Einschätzen der Situation, hieß es aus der Fachgesellschaft.

In der Regel betreten die Mannschaftsärzte das Spielfeld auf ein Zeichen des Schiedsrichters hin. Der Schiedsrichter kann zwei Ärzten erlauben, das Spielfeld zu betreten, um einen Spieler zu behandeln. Im ersten Schritt betritt jeweils zuerst der Mannschaftsarzt das Feld. Sollte zusätzlich noch der Notarzt benötigt werden, wird dieser und gegebenenfalls weiteres medizinisches Personal vom Mannschaftsarzt auf das Feld gerufen. Der Notarzt geht jedoch nur mit dem Mannschaftsarzt auf das Feld, wenn eine offensichtlich lebensbedrohliche Situation vorliegt.

Bei einer Notfallsituation darf der Schiedsrichter das medizinische Personal aber nicht am Betreten des Spielfelds hindern. Im Fußball gibt es laut der DGSP zum Beispiel zwei Situationen, in denen der Teamarzt unaufgefordert auf das Spielfeld laufen darf: bei einem Verdacht auf einen plötzlichen Herzstillstand oder bei einer Kopfverletzung, zum Beispiel einer Gehirnerschütterung.

Handelt es sich nicht um eine lebensbedrohliche Situation, entscheidet der Sportler nach der Erstversorgung auf dem Spielfeld selbst, ob er weiter am Spiel teilnimmt. Der Mannschaftsarzt kann ihn bei der Entscheidungsfindung nur beraten. 

„Bei der Arbeit im Profibereich sollte der Mannschaftsarzt mit akuten Diagnosen auf dem Spielfeld zurückhaltend sein, außer er ist sich zu 100 Prozent sicher“, erläutert Ingo Tusk, Mannschaftsarzt der Frauen-Fußballnationalmannschaft und Vizepräsident der der Fachgesellschaft. Als Begründung führt er an, dass der hohe Informationsbedarf der Medien zu voreiligen Fehleinschätzungen der Verletzungsschwere und Ausfallsdauer führen kann. © hil/aerzteblatt.de

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