Politik
Elektronische Gesundheitsakte: Erste Erfahrungen im Test und im Betrieb
Mittwoch, 24. Oktober 2018
Berlin – Mehrere Krankenkassenkonsortien erproben derzeit die elektronische Gesundheitsakte (eGA), mit der Versicherte künftig lebenslang die eigenen Gesundheitsdaten und medizinische Dokumente verwalten können sollen. Bei der Handelsblatt Jahrestagung Health 2018 in Berlin berichteten Andreas Strausfeld, Geschäftsführungsvorsitzender bei der Bitmarck als Vertreter des Vivy-Projekts, und Susanne Ozegowski, bei der Techniker Krankenkasse (TK) für TK-Safe verantwortlich, über die Fortschritte in den Projekten.
Im Unterschied zur Gesundheits-App TK-Safe, die sich explizit noch im Testmodus befindet, ist die Vivy-App seit Mitte September im Echtbetrieb bei zunächst 14 Krankenkassen und Privatversicherern. Er sei zufrieden, bei allen Widrigkeiten, die es gebe, wenn man Neuland betrete, sagte Strausfeld. Damit spielte er auf die Datenschutzdiskussionen an, die kurz nach dem Launch der App entbrannt war. Wer frage, ob eine App der geeignete Ort für das Management von sensiblen Gesundheitsdaten sei, dürfe die Augen nicht vor den Aktivitäten „der Apples, Googles und Amazons dieser Welt“ verschließen, gab er zu bedenken.
Großes Interesse bei den Versicherten
Die Nachfrage nach einer digitalen Akte vonseiten der Versicherten ist augenscheinlich groß: Die App sei inzwischen weit mehr als 200.000-mal heruntergeladen worden, so Strausfeld. Am 18. und 19. September, unmittelbar nach dem offiziellen Start, lag die App ihm zufolge auf Platz eins der Downloads in den App-Stores von Apple und Google. Fünf Wochen nach dem Launch verzeichnen die beteiligten Kassen, darunter die DAK Gesundheit und mehrere Betriebs- und Innungskrankenkassen, rund 41.000 registrierte Nutzer.
„Wir sehen eine intensive Nutzung der App“, betonte Strausfeld. Die Nutzer laden sich Daten und Dokumente von Ärzten hoch und beantragen beispielweise Impf- und Medikationspläne. Die Reaktionen auf die App seien durchweg sehr positiv, etwa im Hinblick auf Dienste wie den Medikationsplan, den Impfausweis und Terminerinnerungen, aber es gebe auch einige Nutzer, die Schwierigkeiten hätten, sich in dem komplexen Medium zurechtzufinden.
„In den kommenden Wochen werden weitere Kassen live geschaltet, und die, die heute bereits dabei sind, werden ihren Nutzerkreis erweitern“, kündigte er an. Das Softwarehaus Medatixx will zudem ab 2019 eine Schnittstelle zur Vivy-Akte zur Verfügung stellen. Damit können Ärzte, die die Praxisverwaltungssoftware (PVS) dieses Anbieters nutzen, Dokumente und Daten direkt in die Akte übermitteln.
Von der Akte zur Gesundheitsplattform
Ozegowski verwies, wie zuvor auch Strausfeld, auf die Idee, die hinter der Akte steht, nämlich Versicherte und Leistungserbringer über eine sichere, für alle Beteiligten offene Gesundheitsplattform zu vernetzen. Von der Architektur her sind sich beide Projekte sehr ähnlich: Bei der Datensicherheit setzen sie auf eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die einen Datenzugriff nur durch die Versicherten zulässt. Zudem werden die Daten zentral gespeichert. Die Anbindung der Leistungserbringer soll ihr zufolge künftig über eine mobile Schnittstelle des Kommunikationsdienstes KV-Connect oder direkt über eine PVS-Schnittstelle realisiert werden.
Mit TK-Safe erhalten die Versicherten darüber hinaus nicht nur eine reine Aktenstruktur, sondern „sie können mit einer befüllten Akte starten“, betonte Ozegowski. Die Nutzer hätten die Möglichkeit, sich ihre bei der Krankenkasse hinterlegte Patientenhistorie aus den letzten sechs Jahren in die Akte zu laden. Dies führe zu mehr Transparenz als Mehrwert für den Versicherten. Derzeit testen 50.000 registrierte Nutzer die App. Man sei dabei, das Feedback zu sammeln und die Funktionalitäten weiter auszubauen, so Ozegowski.
Sie verwies zudem auf die kürzlich erfolgte Einigung über die Zukunft der Aktenmodelle, wonach sich das Bundesgesundheitsministerium, der GKV-Spitzenverband, Krankenkassenvertreter und die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf ein gemeinsames Vorgehen bei der elektronischen Patientenakte verständigt haben. So sollen die eGA-Modelle der Krankenkassen perspektivisch in eine standardisierte Patientenakte (ePA) nach den Spezifikationen der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte überführt werden, gleichzeitig aber ein Wettbewerb über kassenindividuelle Funktionen weiter möglich sein.
Anforderungen an die Qualität
Diskutiert wurde darüber hinaus die Frage, was die Qualität einer ePA ausmachen muss. „Es gibt mehrere Dimensionen von Qualität“, meinte Florian Fuhrmann, Geschäftsführer der KV Telematik. Für Ärzte sei es wichtig, dass die Daten aktuell und richtig seien und ärztliche Dokumente, wie Befunde und Arztbriefe, als solche gekennzeichnet und integer seien.
„Eine weitere Dimension ist die Arbeit mit der Akte. Für den Arzt ist es wichtig, dass die Arbeit damit einfach und gut in die Arbeitsabläufe integrierbar ist“, erläuterte Fuhrmann. Auch seien Filter nötig, mit denen er einfach in der Akte nach Dokumenten und Daten suchen könne.
Darüber hinaus müssten die Daten bei der Datenhaltung und der Datenübertragung sicher sein, sodass Patient und Arzt diesem System vertrauen könnten. „Der zentrale Punkt ist allerdings nicht die Sicherheit, sondern der Nutzen der Akte“, betonte Fuhrmann. Der Nutzen und die Sicherheit seien gegeneinander abzuwägen, aber die Sicherheit dürfe dabei nicht so übertrieben gewertet werden, dass es keine Möglichkeit der Nutzung mehr gebe, meinte er.
Die Sicherheitsdiskussion in der Vergangenheit habe die Entwicklung der ePA überschattet, räumte auch der Geschäftsführer der gematik, Alexander Beyer ein. Die Technik der mobilen Endgeräte und auch die gesetzlichen Vorgaben hätten sich in den letzten 15 Jahren weiterentwickelt. Was die Akzeptanz und den Nutzen angehe, sei es extrem wichtig, mehr Möglichkeiten zu bieten, damit der Patient selbst aussuchen und entscheiden könne, welches Sicherheitsniveau er wünsche, um auch mit mobilen Endgeräten auf seine ePA zugreifen können. „Dass der Gesetzgeber jetzt im Terminservice- und Versorgungsgesetz entschieden hat, die technischen Vorgaben aus dem Jahr 2003 zu ändern, das freut uns“, so Beyer. Es biete für die gematik die Chance, nicht nur als die Vertreter „staubiger Karten und Kartenleser zu gelten“. © KBr/aerzteblatt.de

Anlasslose Datenfreigabe?
Die geschilderte Vorgehensweise der KK entspricht mMn einer "anlasslosen Datenfreigabe" PRIVATESTER Daten.
Diese nunmehr quasi in einer Art "public domain" befindlichen Daten sind folglich LEDIGLICH per Gesetz geschützt.
"Schlimmstenfalls" bedürfte es quasi eines einzigen "Federstrichs" (Gesetzesänderung), um diese Daten wem auch immer zugänglich zu machen.
Auch wenn es heutzutage quasi "üblich" sein mag, sein gesamtes Privatleben öffentlich zu machen ("ich habe ja nichts zu verbergen"), sei daran erinnert, dass es auch in einer Demokratie nicht völlig ausgeschlossen ist (siehe Polen), dass in den nächsten Jahrzehnten Leute an die Macht kommen, für die Begriffe wie "Stasi" oder "Blockwart" eher "Begehrlichkeiten" repräsentieren.
Oder man bedenke die Einführung eines "Malus-Systems" (vgl. China), für welche Lebensbereiche und zu wessem Nachteil auch immer.
BISLANG sind die Daten SICHER (ich vergaß, neben Ärzten und Priestern auch ANWÄLTE zu erwähnen!).
SELBST UNTER DROHUNG.
Was aber wenn...

Urheberrecht?
Abgesehen von "objektiven" Befunden (Labordaten, Röntgenbilder usw.) GEHÖREN bspw. die DIAGNOSEN dem behandelnden Arzt.
Dieser ist URHEBER. Dieser HAFTET.
Dieser gewährleistet bislang auch VERLÄSSLICH die SCHWEIGEPFLICHT, die ja ihrem Wesen nach BEI WEITEM MEHR ist als reiner "Datenschutz"; wie anekdotische Beispiele der Vergangenheit zeigen, gaben aufrechte Ärzte – ähnlich wie Priester – Einzelheiten auch nicht unter Drohung preis!
Das scheint mir rechtlich bis hin zu verfassungsmäßig noch ganz und gar nicht ausgegoren.
Ganz abgesehen von Aspekten der Datensicherheit ("JEDER Tresor kann irgendwann geknackt werden").
Ganz abgesehen davon, dass "rein hypothetisch" bspw. bei jeder künftigen Bewerbung – natürlich "rein freiwillig" – ein Auszug verlangt werden "könnte" (der PATIENT ist ja jetzt plötzlich "Herr seiner Daten", immer m/w). Usw usf. Wenn die "eidesgemäße Schweigepflicht" nämlich NICHT MEHR zwischen dem Patienten und Begehrlichkeiten Dritter steht, sondern nur noch ein rein technologischer "Datenschutz". Keine Daten, kein Job, könnte es demnächst heißen. Welche Perversion.

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