Politik
Digitalverband regt Gleichstellung des digitalen Arztbesuchs an
Montag, 29. Oktober 2018
Berlin – Der Digitalverband Bitkom plädiert im Hinblick auf Leistungsumfang und Vergütung für eine Gleichstellung des digitalen Arztbesuchs mit der Versorgung vor Ort. In einem Positionspapier vom 26. Oktober verweist er auf entsprechende Digitalisierungsfortschritte in Ländern wie Frankreich, Großbritannien und mehreren skandinavischen Ländern.
Danach hat etwa Frankreich seit dem 15. September Konsultationen vor Ort in der Praxis und virtuelle Arztbesuche gleichgestellt. Dagegen kämen digitale Lösungen in Deutschland nicht über den Status von Modellprojekten und Selektivverträgen hinaus. Auch die Aufnahme telemedizinischer Leistungen in die Regelversorgung habe aufgrund budgetärer Einschränkungen und bürokratischer Hürden nicht zum erhofften Durchbruch geführt, heißt es.
Identische Abrechnungsmöglichkeiten
Die Gleichstellung würde Bitkom zufolge bedeuten, dass die Konsultation eines Arztes grundsätzlich sowohl vor Ort in der Praxis als auch digital, etwa per Videosprechstunde, möglich ist und dabei die Abrechnungsmöglichkeiten für den Arzt identisch sind.
Danach müssten die Regeln für die Vergütung ärztlicher Leistungen wie das Auslösen der Quartalspauschale oder die Abrechnung spezifischer Einzelleistungen analog zur Sprechstunde vor Ort auch im Rahmen eines digitalen Arztbesuchs anwendbar sein. Dies würde aus Sicht des Verbandes zugleich „eine angebotsinduzierte Nachfrage nach Versorgungsleistungen verhindern, da die Vergütung nach bestehenden Regeln erfolgt“.
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Der Arzt würde dabei zusammen mit dem Patienten über die Art der Leistungserbringung entscheiden. Neben einheitlichen Qualitätsstandards seien hierfür Lösungen notwendig, die den Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit entsprechen.
Zudem müssten in durchgängige digitale Prozesse unter anderem auch das elektronische Rezept, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und die Überweisung zum Facharzt einbezogen sowie Möglichkeiten für das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte aus der Ferne geschaffen werden, fordert der Verband.
Die Grundlage für derartige Versorgungsformen hat der Beschluss des Deutschen Ärztetags zur Ermöglichung ausschließlicher Fernbehandlungen im Mai 2018 gelegt. Inzwischen haben die Ärztekammern in Schleswig-Holstein, Sachsen, Westfalen-Lippe, Bremen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Niedersachsen, Berlin und Bayern bereits ihre jeweiligen Berufsordnungen für Ärzte angepasst. In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ist die ausschließliche Fernbehandlung erst einmal nicht möglich. Dort wurde die Berufsordnung nicht angepasst. © KBr/aerzteblatt.de

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