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Politik

Fixierungen in Hamburg künftig unter Richtervorbehalt

Dienstag, 30. Oktober 2018

/dpa

Hamburg reagiert damit als eines der ersten Bundesländer auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Juli dieses Jahres, das diese Fixierungen als Freiheitsentziehung einstuft. Das BVerfG gibt dabei vor, dass täglich zwischen sechs und 21 Uhr ein richterlicher Bereitschaftsdienst zur Verfügung stehen muss. Um die notwendige Reaktionsschnelligkeit an den Gerichten zu ermöglichen, will der Senat neue Stellen für Richter und Servicekräfte schaffen.

Das Urteil bezieht sich nach Ansicht des Senats zwar lediglich auf Menschen, die öffentlich-rechtlich in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung in Krankenhäusern untergebracht sind. Die Entscheidung sei jedoch auch auf Fixierungen in anderen hoheitlichen Bereichen, wie zum Beispiel im Straf- und Maßregelvollzug und bei der Abschiebehaft, übertragbar, hieß es heute.

Der Senat wies heute darauf hin, dass auch nach bisheriger Rechtslage sichergestellt sei, dass Fixierungen nur als letztes Mittel infrage kommen. Ferner müsse die Fixierung auch heute schon von einem Arzt in medizinischen Einrichtungen beziehungsweise der Anstaltsleitung im Vollzug angeordnet werden und die fixierte Person grundsätzlich ständig persönlich betreut werden.

Die vom BVerfG formulierten Dokumentationsanforderungen werden laut Senat in Hamburg bereits durch das Hamburgische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (HmbPsychKG) in der aktuell geltenden Fassung erfüllt. Daher sei dokumentiert, dass es 2017 in 2,7 Prozent der rund 24.000 behandelten Fälle zu einer Fixierung kam.

Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) stellte heute klar, dass Zwangsmaßnahmen in manchen Fällen unvermeidlich seien, wenn Patienten mit schwersten psychischen Erkrankungen sich oder andere gefährdeten. „Die Schwelle für solche Eingriffe war schon bisher in Hamburg sehr hoch und die Hamburger Krankenhäuser setzen dieses Instrument verantwortungsvoll und zurückhaltend ein“, sagte sie. Mit der Neuregelung würden die Rechte der Betroffenen noch einmal gestärkt.

Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) betonte, man führe mit dem Richtervorbehalt nun eine rechtsstaatliche Kontrolle der freiheitsentziehenden Maßnahme der Fixierung ein.

© may/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #93495
MTJF
am Dienstag, 30. Oktober 2018, 19:23

Und was...

...soll zwischen 21 und 6 Uhr sein?
Sind die schweren psychiatrischen Erkrankungen in dieser Zeitspanne verboten?
Weltfremd!
LNS
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