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Ärzteschaft

Kritik am geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz verhallt nicht ungehört

Donnerstag, 1. November 2018

/dpa

Berlin – Die Kritik der Ärzte am geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verhallt in der Politik offenbar nicht ungehört. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) heute mitteilte, will sich Bundesgesundheitsmister Jens Spahn (CDU) am 18. Januar 2019 auf einer Informationsveranstaltung der KBV mit den Argumenten der Ärzte und Psychotherapeuten auseinandersetzen.

Das sei „ein gutes Signal“, betonte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen jetzt in einem Videointerview mit KV-on. Es zeige, dass die Meinung der Ärzteschaft und Körperschaft gefragt seien. Bisher habe er den Eindruck, dass sich der Minister überzeugenden Argumenten nicht verschließe. Gassen zeigte sich zuversichtlich, dass es doch noch „die eine oder andere Änderung“ im TSVG geben werde.

Der KBV-Chef betonte erneut, dass der Ansatz des Gesetzes, mehr Geld für mehr Leistung, grundsätzlich zu begrüßen sei. Dies sei „tatsächlich eine Abkehr von der Gesamtbudgetierung der vergangenen Jahre“. Wichtig sei, dass das Gesetz nicht „als direktive, einschränkende und überbordende Maßnahme“ auf die Praxen einwirke, sondern sich „als Incentive versteht, die dann die Praxen individuell veranlassen könnten, tatsächlich mehr Leistungen abzurufen, wo das möglich ist“, betonte Gassen und fügte hinzu: „Ich glaube, ein dirigistischer Eingriff in die Praxen wird nicht verstanden, selbst, wenn er mit Geld hinterlegt ist.“

Der Diskussionsprozess dazu ist Gassen zufolge aktuell voll im Gange. Daher sei er durchaus optimistisch, noch Änderungen im Sinne der Ärzteschaft zu erreichen. Zugleich stellte der KBV-Chef erneut klar, dass er sich gewünscht hätte, dass es mit diesem Gesetz „zum ersten echten Entbudgetierungsschritt“ gekommen wäre.

Die neu im TSVG formulierte gesteuerte Zuweisung von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu definierten Behandlungsformen bezeichnete Gassen als „nicht akzeptabel“. Dies sei „weder erforderlich noch zweckmäßig“. Damit würden die Therapieentscheidungen von Therapeuten eingeschränkt.

Mit dem Gesetz soll vor allem „unangemessen langen Wartezeiten auf Behandlungs­termine“ und einem „Mangel an ärztlichen Versorgungsangeboten in ländlichen und strukturschwachen Regionen“ begegnet werden, wie es in dem Entwurf heißt. Dieser sieht sowohl regulatorische Vorgaben als auch finanzielle Anreize vor, die zu einer Ausweitung der Sprechstundenzeiten und des ärztlichen Versorgungangebots führen sollen. © EB/aerzteblatt.de

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