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Politik

Qualitätssicherung: Hecken kritisiert Blockadehaltung der DKG

Freitag, 2. November 2018

/dpa

Berlin – Der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) für ihre Blockade­haltung bei der Qualitätssicherung im stationären Bereich kritisiert. Das „Establishment“ versuche noch immer, bei seinen Entscheidungen Rücksicht auf das kleinste Krankenhaus in der Republik zu nehmen, erklärte Hecken am Mittwoch auf dem 8. Anwendertreffen der Initiative Qualitätsmedizin (IQM) mit Blick auf die DKG. Dabei vergesse sie, dass Qualitätssicherung nicht gestaltet werden könne, wenn man versuche, „auch den letzten Sportbefreiten mitzunehmen“.

Konkret kritisierte Hecken, dass die DKG versuche, das gestufte Notfallkonzept des G-BA auszubremsen. Im Auftrag des Gesetzgebers hatte der Gemeinsame Bundesaus­schuss im April dieses Jahres gegen die Stimmen der DKG in drei Stufen Mindest­anforderungen an Krankenhäuser aufgestellt, die an der Notfallversorgung teilnehmen wollen.

Demnach müssen Krankenhäuser der ersten Stufe über die Fachabteilungen Chirurgie/Unfallchirurgie und Innere Medizin sowie über sechs Intensivbetten verfügen, von denen drei die Möglichkeit zur künstlichen Beatmung haben müssen. Geschätzt 628 der 1.748 Krankenhäuser, die derzeit an der Notfallversorgung teilnehmen, erfüllen diese Bedingungen nicht, wie der G­ BA im April erklärte.

Rechtsaufsichtsbeschwerde eingelegt

Hecken kritisierte, dass die DKG im Nachgang zur Beschlussfassung Rechtsaufsichts­beschwerde beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) erhoben habe, „weil wir fordern, dass ein Krankenhaus, das eine Notfallversorgung anbietet, auch innerhalb von 30 Minuten einen Facharzt zur Behandlung eines möglicherweise schwerverletzten Patienten  bereitstellen muss“, so Hecken. Ein solches Qualitätsverständnis sei bedenklich.

Notfallkonzept: G-BA beschließt Drei-Stufen-Plan

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nach langjähriger Debatte das Notfallstufenkonzept beschlossen. Damit wurden Mindestanforderungen in drei Stufen an Kliniken mit Notfallaufnahmen beschlossen, die dann auch Zuschläge für die Vorhaltekosten bei Geräten, Spezialbetten und Fachärzten erhalten. Aufgrund der Debatte im Vorfeld der Entscheidung betonte der unparteiische G-BA-Vorsitzende (...)

Die vom G-BA beschlossenen Mindestanforderungen sind die Grundlage dafür, dass Krankenhäuser zukünftig je nach vorgehalten Notfallstrukturen Vergütungszuschläge erhalten können. Diese Zuschläge müssen vom GKV-Spitzenverband und der DKG ausgehandelt werden. „Die DKG verhandelt aber nicht“, so Hecken, weil sie meine, dass das Konzept vom BMG vielleicht doch noch gekippt werde.

Notfallversorgung: Verhandlungen stocken

Hecken wies darauf hin, dass die Zuschläge für die Krankenhäuser der Stufen eins bis drei ab dem 1. Januar 2019 nur dann gezahlt würden, wenn sich die Vertragspartner noch bis zum Jahresende einigten. Die Höhe der Abschläge sei mit 50 Euro pro vollstationärem Fall für die Krankenhäuser, die nicht an der Notfallversorgung teilnehmen, bereits im Gesetz festgelegt.

Von den Abschlägen betroffen seien dabei nur die Krankenhäuser, die die Vorgaben für die Stufe eins nicht erfüllen. Diese 36 Prozent der Krankenhäuser erbrächten nur fünf Prozent des gesamten Leistungsvolumens in der Notfallversorgung, sagte Hecken. Da könne man sich ausrechnen, wie viele Notfälle in diesen Krankenhäusern versorgt würden und sich überlegen, wie gut die Qualität der erbrachten Leistungen sei.

Lob für die Initiative Qualitätsmedizin

Hecken lobte die Initiative Qualitätsmedizin, die gestern ihr zehnjähriges Bestehen feierte, für ihren Versuch, die Qualität der Leistungen in den teilnehmenden Kranken­häusern zu verbessern. Ziel von IQM ist es, anhand von Qualitätsindikatoren, die aus Routinedaten gewonnen werden, Auffälligkeiten in der Versorgung zu erkennen und diesen mithilfe von Peer-Review-Verfahren auf den Grund zu gehen. Die Initiative wurde im Jahr 2008 von den Helios-Kliniken, den Johannitern, der Medizinischen Hochschule Hannover, den Maltesern, den SRH-Kliniken, dem Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden, der Vereinigung Berufsgenossenschaftlicher Kliniken, dem Universitätsspital Basel und der Ärztekammer Berlin gegründet. Derzeit nehmen 475 Krankenhäuser an IQM teil.

„Ihre Arbeit ist getragen von der Erkenntnis, dass Qualitätsverbesserung möglich ist", sagte Hecken. „Aber das ist etwas, das sich nach wie vor noch nicht überall herum­gesprochen hat.“ Die IQM-Mitglieder haben sich vorgenommen, im kommenden Jahr eine Risikoadjustierung für ihre Qualitätsindikatoren zu erarbeiten. „Darüber kann man wissenschaftlich diskutieren“, meinte Hecken. „Viele führen diese Themen aber an, um Sand ins Getriebe zu streuen und zu versuchen, die Qualitätssicherung insgesamt zu bremsen, um noch ein paar Jahre über Kleinigkeiten zu diskutieren.“

Hecken erklärte, er hoffe, dass sich in Zukunft noch mehr Krankenhäuser der Initiative anschließen, damit irgendwann auch das Establishment sagen müsse: „Wir können nicht mehr auf den Schwächsten fokussieren, sondern müssen dem folgen, was die Masse unserer Häuser im Bereich Qualitätssicherung erreichen will.“ © fos/aerzteblatt.de

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