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Politik

Maßnahmen gegen Diesel-Fahrverbote verzögern sich

Mittwoch, 7. November 2018

/dpa

Berlin – Die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen zur Abwendung weiterer Diesel-Fahrverbote verzögern sich: Der Entwurf zur Änderung des Bundes-Immissions­schutzgesetzes war heute nicht wie geplant im Bundeskabinett. Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums sagte in Berlin, es müssten noch einige Detailfragen geklärt werden. Medienberichten zufolge hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages Zweifel an den geplanten Einschränkungen der Fahrverbote.

Zur Vermeidung von Fahrverboten in Städten will die Bundesregierung vor allem das Bundes-Immissionsschutzgesetz ändern. Diesel-Fahrverbote sollen demnach nur dort in Betracht kommen, wo der Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Erlaubt sind eigentlich nur 40 Mikrogramm. Die Regierung bezieht sich aber auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom Februar, wonach Fahrverbote zwar zulässig sind, aber verhältnismäßig sein müssen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die geplanten Maßnahmen im Endspurt des Hessen-Wahlkampfs angekündigt. Die Opposition hatte die Pläne als Wahlkampfmanöver kritisiert.

Der Sprecher des Umweltministeriums wollte sich unter Verweis auf die laufende Ressortabstimmung mit dem Verkehrsministerium nicht näher zu den offenen Detailfragen äußern. Letztlich entscheide die jeweilige Kommune über ein Fahrverbot.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags bezweifelt jedoch, dass der Bund zumindest streckenbezogene Fahrverbote aus Gründen der Verhältnismäßigkeit einschränken kann. Das geht aus einem Kurzgutachten für die SPD-Abgeordnete Nina Scheer hervor, aus dem Süddeutsche Zeitung (SZ) und Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) zitieren. Demnach gelangen die Experten zu der Auffassung, das Bundesverwal­tungsgericht habe seinerzeit keine stufenweise Einführung von Fahrverboten verlangt, „um unzumutbare und damit unverhältnismäßige Belastungen“ Betroffener zu vermeiden, wie die SZ schreibt. Dies spreche „eher dagegen“, dass streckenbezogene Fahrverbote immer unverhältnismäßig seien.

Laut NOZ schreibt der Wissenschaftliche Dienst ferner, sollten die von der Bundes­regierung in die Wege geleiteten Anstrengungen nicht reichen und Dieselfahrverbote „die einzig geeignete Maßnahme“ zur Einhaltung des 40-Mikrogramm-Grenzwertes sein, dann „müssten sie nach den vom Bundesverwaltungs­gericht aufgestellten Grundsätzen auch erlassen werden“.

Die Umweltpolitikerin Scheer forderte einen Rückzug des Gesetzentwurfs aus dem Haus von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). „Die Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes ist eindeutig: Bei den Grenzwerten handelt sich um EU-Recht. Dessen Anwendung kann durch Bundesrecht nicht verändert werden“, sagte sie der NOZ. Eine Aufweichung der Grenzwerte wäre „verfehlt“. Schließlich gehe es um den Schutz der Gesundheit. Scheer forderte Nachrüstungen älterer Dieselautos auf Kosten der Hersteller.

Das Bundeskabinett brachte heute zunächst eine Änderung des Straßenverkehrs­gesetzes auf den Weg, das für die Überprüfung von Fahrverboten wichtig ist. Hierbei geht es darum, dass die zuständigen Behörden für Kontrollen bestimmte Daten von Fahrzeugen erheben, speichern und verwenden sowie auf das Zentrale Fahrzeugregister zugreifen können.

Im Entwurf zum neunten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz aus dem Bundesverkehrsministerium heißt es, über das Zentrale Fahrzeugregister solle die Einhaltung von Verkehrsbeschränkungen und -verboten anhand der technischen Daten über das jeweilige Fahrzeug überprüft werden können. © afp/aerzteblatt.de

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