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Politik

Das elektronische Rezept nimmt Tempo auf

Dienstag, 13. November 2018

/lenetsnikolai, stockadobecom

Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) macht weiter Druck bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Nach der elektronischen Patientenakte, die nach dem Willen des Gesetzgebers bis Anfang 2021 für alle gesetzlich Versicherten verfügbar sein soll, will der Minister auch die Telemedizin zügig voranbringen. Eine wesentliche Komponente ist dabei das elektronische Rezept (E-Rezept).

Künftig sollen Ärzte daher auch Arzneimittel elektronisch verordnen können. Grund­lage hierfür soll eine Gesetzesänderung sein, die spätestens im Jahr 2020 greifen soll. Ein entsprechender Referentenentwurf wird laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) derzeit erarbeitet, er soll Ende des Jahres vorliegen.

„Erst das elektronische Rezept macht Telemedizin zu einem Erfolgsprojekt“, begründete Spahn die geplanten Maßnahmen. Deswegen schaffe er nun den Rahmen, damit Patienten künftig auch dann Medikamente verschrieben werden könnten, wenn sie nur eine Videosprechstunde besuchten.

Maßnahmenpaket

So soll das Abgabeverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch Apotheken bei einer ausschließlichen telemedizinischen Behandlung aufgehoben werden (Paragraf 48 Arzneimittelgesetz).

Darüber hinaus will Spahn die Selbstverwaltung verpflichten, die entsprechenden Rahmenbedingungen und technischen Details für die Umsetzung des E-Rezepts zu vereinbaren. Dies umfasst Anpassungen im Sozialgesetzbuch (Paragraf 129 Absatz 2 SGB V), in den Bundesmantelverträgen (Paragraf 86 neu SGB V) und in der Arzneimittelabrechnungsverordnung (Paragraf 300 SGB V). Dafür sollen Ärzte, Apotheken und Krankenkassen sieben Monate Zeit erhalten, nachdem die Novelle des Arzneimittelgesetzes voraussichtlich im Frühjahr 2020 in Kraft getreten ist.

Zwar hatte der Deutsche Ärztetag im Mai in Erfurt mit der Änderung der (Muster-)Berufs­ordnung eine Lockerung des Verbots der ausschließlichen Fernbehandlung beschlossen. Dennoch ist derzeit die Ausstellung einer ärztlichen Verordnung für Medikamente im Rahmen einer Fernbehandlung nicht möglich, wenn es zu keinem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt kommt. In der Praxis bedeutet das ein umständliches und auch unwirtschaftliches Prozedere: Der Arzt könnte zwar online aus der Ferne befunden und diagnostizieren, für ein Rezept müsste der Patient hingegen einen anderen Arzt aufsuchen.

Indessen gibt es bereits Projekte, die diesen Mangel beheben und das elektronische Rezept im Rahmen der Online-Videosprechstunde erproben wollen. So hatte die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg erst Mitte Oktober bekannt gegeben, das zuvor auf Stuttgart und den Landkreis Tuttlingen begrenzte Modellprojekt „DocDirekt“ aufgrund der positiven Erfahrungen allen gesetzlich Versicherten im Bundesland anzubieten.

Ab Frühjahr soll dort auch die elektronische Verordnung von Arzneimitteln für gesetzlich Versicherte erprobt werden. Das Ministerium für Soziales und Integration fördert das Projekt „Geschützter E-Rezept-Dienst der Apotheken (GERDA)“, das auf DocDirekt aufsetzt, mit circa einer Million Euro. Dabei ist vorgesehen, dass Ärzte über definierte Schnittstellen verschlüsselte Rezepte auf einem Rezeptspeicher ablegen können. Patienten können frei entscheiden, in welcher Apotheke sie das Rezept einlösen wollen.

Verordnungen für Hilfsmittel folgen später

Laut BMG ist der Start solcher Projekte sinnvoll, auch wenn die gematik – Gesellschaft für Anwendungen der Gesundheitskarte die notwendigen Spezifikationen und Zulassungsverfahren für die flächendeckende Einführung des E-Rezepts in der Telematikinfrastruktur noch nicht festgelegt hat.

Die Projekte könnten wichtige Impulse für die künftigen Festlegungen der gematik liefern, heißt es seitens des BMG. Auch könne das E-Rezept zur Fälschungssicherheit und zur Patientensicherheit beitragen. Das E-Rezept soll dabei laut Ministerium zunächst nur für Arzneimittel gelten. Verordnungen von Hilfsmitteln und für Betäubungsmittel sollen zu einem späteren Zeitpunkt geregelt werden.

Folgerichtige Maßnahme

Die Bundesärztekammer sieht die Pläne als konsequente Weiterentwicklung der Telemedizin. „Der Deutsche Ärztetag hat in diesem Jahr berufsrechtlich den Weg für die ausschließliche Fernbehandlung geebnet. Es ist nur folgerichtig, dass jetzt auch der Gesetzgeber tätig wird und die ärztliche Verschreibung von Arzneimitteln im Rahmen einer ausschließlichen Fernbehandlung mit einer Änderung des Paragrafen 48 des Arzneimittelgesetzes ermöglicht“, kommentierte Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, das Vorhaben des BMG.

Wichtig sei, dass Ärzte auch bei der Arzneimittelverordnung im Rahmen der ausschließlichen Fernbehandlung ihrer im Berufsrecht verankerten Sorgfaltspflicht nachkämen. „Sie müssen in jedem Einzelfall prüfen, ob die Arzneimittelverschreibung aus der Ferne medizinisch vertretbar ist oder nicht", betonte Montgomery.

Unterstützung für seine Initiative erhielt Spahn auch vom Koalitionspartner. „Das digitale Rezept muss so schnell wie möglich kommen“, sagte der SPD-Gesundheits­experte Karl Lauterbach der Neuen Osnabrücker Zeitung. Die Hürden für die Verschreibung von Rezepten nach telemedizinischer Beratung müssten fallen. Er hoffe, dass der Gesetzentwurf schon in den nächsten Wochen in den Bundestag eingebracht werden könne. Eine Einführung des digitalen Rezeptes bis 2020 sei „realistisch“ und müsse gelingen, denn digitale Rezepte werden die medizinische Versorgung verbessen und könnten die Kosten senken, so Lauterbach.

Der Sorge um die Sicherheit der Patientendaten trat Lauterbach entgegen. „Es hat lange gedauert, bis in der Telemedizin für ausreichenden Datenschutz gesorgt wurde. Das nun gefundene Konzept ist dafür aber auch besonders sicher.“

Aus Sicht des GKV-Spitzenverband ist das digitale Rezept „ein wichtiger Schritt auf dem Weg, den Versandhandel als selbstverständliche Säule neben den traditionellen Apotheken zu etablieren“, sagte ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands. Es müsse dabei eine einfache Handhabung ebenso geben wie die notwendige Sicherheit.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) begrüßte das Vorhaben. Nach dem Einreichen des Papierrezepts seien schon jetzt alle weiteren Schritte digital, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. „Für uns ist das E-Rezept nur die letzte digitale Meile, die noch zu überbrücken ist.“

Die hessische Ärztekammer sprach sich ebenfalls für die Möglichkeit von digitalen Rezepten aus. „Es kann Ärzten und Patienten helfen, Zeit zu sparen“, erklärte der Kammerpräsident Edgar Pinkowski. Schon heute würden Patienten auch telefonisch oder per Videosprechstunde beraten. Da ergebe es Sinn, wenn sie in diesen Fällen nicht gesondert für ein Rezept in die Praxis kommen müssten. „Wichtige Voraussetzung ist jedoch eine bislang noch nicht vorhandene funktionstüchtige digitale Infrastruktur“, so Pinkowski.

Mangelnde Strategie

„Auch wenn Spahn das elektronische Rezept wieder auf die Agenda setzt, kann das nicht darüber hinwegtäuschen, dass Spahn bislang keine Strategie für den digitalen Wandel im Gesundheitswesen vorgelegt hat“, kritisierte hingegen Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik bei den Grünen.

So sei die elektronische Fernverschreibung, die der Minister jetzt zulassen wolle, erst 2016 auch mit seiner Hilfe verboten worden. Ähnlich verhalte es sich mit den Versandapotheken. „Mit einem elektronischen Rezept wird das von der Koalition nach wie vor angestrebte Verbot des Versandhandels immer absurder.“

Kritik kam auch von der Linksfraktion im Bundestag. Es bestehe die Gefahr, dass regionale Versorgungsengpässe nicht behoben werden, sondern stattdessen „telemedizinische Angebote als kostengünstiger Ersatz für wirtschaftsschwache Regionen durchgesetzt werden“. Darunter würden vor allem die Patientensicherheit und der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt leiden.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, bemängelte, digitale Rezepte seien nur ein erster Schritt für den dringend erforderlichen Digitalisierungsprozess im Gesundheitswesen. © KBr/dpa/afp/kna/aerzteblatt.de

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