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Ärzteschaft

Bayern verändert Weiterbildungs­ordnung

Donnerstag, 15. November 2018

/Africa Studio, stockadobecom

München – Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) hat einige Elemente der auf dem diesjährigen Deutschen Ärztetag beschlossenen (Muster)Weiterbildungsordnung in die Weiterbildungsordnung des Landes übernommen. „Der Bayerische Ärztetag hat damit den Paradigmenwechsel – weg von Erfahrungen, Fertigkeiten und Fähigkeiten hin zu Kompetenzen und neuen Inhalten – eingeleitet“, kommentiert der BLÄK-Präsident Gerald Quitterer die Entscheidung der Ärztetagsdelegierten.

Er wies daraufhin, dass die Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung auf Bundesebene noch nicht abgeschlossen sei. Es fehlten unter anderem noch die Inhalte der Zusatz-Weiterbildungen, was gegebenenfalls wieder Anpassungen bei den Inhalten der Gebiete erfordere. Vor allem aber fehle das elektronische Logbuch, in dem die Weiterbildungsinhalte abgebildet werden sollen. „Wir warten hier auf die Fertigstellung durch die Bundesärztekammer“, so Quitterer. 

Dem „Temporären Ausschuss“ zur Umsetzung der (Muster-)Weiterbildungsordnung in Bayern war laut Quitterer aber wichtig, bereits einige elementare Aspekte in das Bayerische Regelwerk zu übernehmen. Dazu gehöre unter anderem die Aufnahme neuer Weiterbildungsinhalte, Ergänzungen in den Gebietsdefinitionen unter Versorgungsaspekten und Änderungen der Weiterbildungszeiten, zum Beispiel dort wo es deutliche Verschiebungen in den ambulanten Bereich gebe.

Die Änderungsvorschläge sind laut der BLÄK in folgende Rubriken aufgeteilt: Änderungen in der Definition, Änderungen in der Weiterbildungszeit und Änderungen in den Weiterbildungsinhalten. Den genauen Wortlaut der novellierten Bayerischen Weiterbildungsordnung will die Kammer im Dezember veröffentlichen – nach der Freigabe durch das Gesundheitsministerium. © hil/aerzteblatt.de

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