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Gesetzgeber legt mit Fristverkürzung bei Kranken­hausabrechnungen Sozialgerichte lahm

Donnerstag, 15. November 2018

/Andreas Gruhl, stockadobecom

Berlin – Nach einer Fristverkürzung des Gesetzgebers für Klagen der Krankenkassen wegen eventuell mangelhafter Krankenhausabrechnung von vier auf zwei Jahre gab es Sorge um eine Klagewelle der Kassen gegen Kliniken. Die scheinen sich jetzt zu bewahrheiten. Die Zahlen stellen die Sozialgerichte in Deutschland vor erhebliche Probleme.

„Das ist ein bundesweites Problem, das sich durch ganz Deutschland zieht“, sagte der stellvertretende Sprecher des Bundessozialgerichts, Olaf Rademacker, heute in Kassel. In der Angelegenheit sei es mittlerweile zu einer „überwältigenden Zahl an Verfahren“ gekommen. Allein in Bayern sind die Sozialgerichte von 14.000 Klagen überrollt worden, wie der Präsident des Landessozialgerichts, Günther Kolbe, jetzt mitteilte. Die Klagen reichten aus, um drei der sieben bayerischen Sozialgerichte ein ganzes Jahr zu beschäftigen.

Der Landessozialgerichtspräsident findet deutliche Worte. „Der Bundesgesetzgeber hat in einer Hau-Ruck-Aktion mit der Verkürzung der Verjährungsfristen bei Krankenhaus­leistungen eine Klagelawine ausgelöst“, kritisierte Kolbe. Die hohen Eingänge seien offenkundig nicht ohne Weiteres zu schultern. „Die Materie ist auch komplex und es geht um viel Geld.“ Kolbe forderte „deutliche personelle Unterstützung“.

Eingereicht wurden viele Klagen offenbar von Krankenkassen, auch wenn Kolbe dazu in seiner Mitteilung nichts sagte. Bisher waren die bayerischen Sozialgerichte von rund 40.000 Verfahren im laufenden Jahr ausgegangen. Mit den zusätzlichen 14.000 kommt nun rund ein Drittel obendrauf.

Der Bundesgesetzgeber hat in einer Hau-Ruck-Aktion mit der Verkürzung der Verjährungsfristen bei Krankenhausleistungen eine Klagelawine ausgelöst.Günther Kolbe, Präsident des bayerischen Landessozialgerichts

Ähnlich sieht die Situation in Hessen aus. Allein beim Sozialgericht in Frankfurt sind innerhalb der vergangenen Woche rund 1.800 Klagen wegen möglicher Abrechnungs­fehler von Krankenhäusern eingegangen, wie die Behörde mitteilte. Dies entspreche dem durchschnittlichen Klageaufkommen von fünf Monaten im Jahr 2018.

„Das war eine blanke Überraschung für uns“, sagte Sprecher Henrik Müller. Die Menge an Klagen stelle das Gericht vor erhebliche Herausforderungen, da es dafür weder mehr Verwaltungsmitarbeiter noch mehr Richter gebe. Da nach einer ersten Sichtung die Hintergründe unterschiedlich seien, müsse wahrscheinlich jeder Fall einzeln behandelt werden.

Auch das Sozialgericht Darmstadt bestätigte den Eingang einer Fülle dieser Fälle. „Das ist extrem viel mehr als sonst und macht uns große Sorgen“, sagte der Sprecher des Sozialgerichts, Stephan Collignon. „Wir haben noch gar nicht alle erfassen können.“ Genaue Zahlen gebe es daher noch nicht, aber es sei mehr als das Zehnfache im Vergleich zu sonst um diese Jahreszeit.

Schnelle Reaktion der Krankenkassen

Hintergrund des nicht absehbaren Klageeinganges ist laut Gericht eine kurzfristig im Gesetzgebungsverfahren zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz eingeführte Ausschlussfrist zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen, die vergangenen Freitag ablief. Nach Ablauf dieser Frist können Krankenkassen kein vor dem 1. Januar 2017 gezahltes Geld mehr von Krankenhäusern zurückfordern.

Zugleich wurde aber eine Übergangsfrist beschlossen. Dadurch können Rückzahlungen weiter für Altfälle aus den Jahren 2015 und 2016 dann trotzdem verlangt werden, wenn die Klagen bis zum 9. November 2018 eingereicht waren. Das führte offensichtlich dazu, dass vergangene Woche viele Krankenkassen ihre Klagen in quasi letzter Minute einreichten.

Das Gesetz ist noch nicht in Kraft, der Bundesrat muss noch zustimmen. Gibt dieser sein Okay, könnte die Frist rückwirkend in Kraft treten, erläuterte Müller. Deshalb hätten die 50 überwiegend kleineren Kassen in Frankfurt die Klagen quasi vorsorglich eingereicht.

Wie groß die Klagewelle bundesweit insgesamt ausfällt, ist derzeit noch völlig unklar. Die beiden größten Krankenkassen in Deutschland – die Techniker Krankenkasse und die Barmer – haben nach eigenen Angaben nicht zur Klageflut beigetragen.

Nach Bekanntwerden der Änderungsanträge zur Anpassung der Verjährungsfrist habe es für die Barmer keinen Anlass gegeben, vor Inkrafttreten der neuen Frist zu klagen, hieß es von der Barmer auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes. Die TK betonte, sie habe bei Klagen wegen zu langen Transporten von Schlaganfallpatienten bereits die geplanten Gesetzesänderungen berücksichtigt. „Deshalb mussten wir nur in Einzel­fällen Ansprüche gegen Kliniken geltend machen“, erklärte ein Sprecher. DAK-Gesundheit, AOK Bayern und AOK Baden-Württemberg äußerten sich bislang auf Nachfrage nicht.

AOK Hessen sah sich unter Zugzwang

Dass die Klagen die Kliniken nun vor Probleme stellen, zeigt das Beispiel der AOK Hessen. Die AOK wählt als große Krankenkasse einen anderen Weg, um ihr Geld zurückzuerhalten. Sie verrechnet aus ihrer Sicht in der Vergangenheit zu viel gezahltes Geld mit den aktuellen Kosten. „Das heißt, bestimmte Krankenhäuser kriegen kein Geld mehr von der AOK“, sagte Klaus Brameyer, Justiziar der hessischen Krankenhaus­gesellschaft als Interessensvertretung von 150 Kliniken im Land.

Da Krankenhäuser ihren Angestellten Weihnachtsgeld auszahlen müssten, stelle sie das vor erhebliche Liquiditätsprobleme. Bei manchen Kliniken fehlten sechs- bis siebenstellige Beträge. Sein Verband sei gerade dabei, sich einen Überblick über den angerichteten Schaden zu verschaffen. Um das zurückgehaltene Geld zu bekommen, müssten die Krankenhäuser ihrerseits klagen. Die Gesetzesänderung stelle für seinen Verband trotz guter Absicht ein erhebliches Risiko dar.

Die AOK begründete ihr Vorgehen mit Handlungszwang. „Die rückwirkende Verkürzung der Verjährungsfrist durch den Gesetzgeber verändert die rechtliche Lage auf eklatante Weise, sodass die Krankenkassen unter einem erheblichen zeitlichen Druck standen, um berechtigte Forderungen – vor allem gegen einzelne Kliniken – zu sichern“, heißt es in einer Stellungnahme.

Grundsätzlich gehe es der AOK darum, im Dialog mit den Kliniken einvernehmliche Lösungen zu finden. „Durch die Vorgehensweise des Gesetzgebers wurden wir unter Zugzwang gesetzt und mussten sehr schnell – innerhalb von nur einer Woche – handeln“, erklärte die Kasse.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sind die Klagen der Krankenkassen indes übel aufgestoßen. Er sprach bei der Eröffnung der Medica in Düsseldorf davon, dass einige Krankenkassen mit „Irrsinn, Starrsinn, Wahnsinn“ unterwegs seien. Spahn betonte zudem, wenn Rechnungen aus dem Jahr 2014 offen seien, passe etwas nicht.

Kritik an Bundesebene

Die rheinland-pfälzische Ge­sund­heits­mi­nis­terin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) sagte gestern allerdings, es sei „offenbar“ auf Bundesebene unterschätzt worden, welche Folgen die kurzfristige Neuregelung und insbesondere die sehr kurzfristige Stichtagsregelung in der Praxis habe. Sie hätte sich gewünscht, dass der Bund früher das Gespräch mit Krankenkassen und Krankenhäusern gesucht hätte.

„Beispielsweise hätte eine längere Stichtagsregelung dazu beitragen können, dass Krankenkassen und Krankenhäuser jene Fälle, bei denen nun der Klageweg beschritten wird, in außergerichtlichen Gesprächen und Vereinbarungen hätten lösen können“, sagte sie.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte Ende Oktober angekündigt, man wolle die Folgen eines Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) zum 1. Januar 2019 korrigieren. Geprüft werden soll auch, ob und wie negative finanzielle Auswirkungen für Krankenhäuser durch ehemalige BSG-Urteile zu Abrechnungsbestimmungen durch gesetzliche Änderungen abgemildert werden können.

Mit der Reform wollte die Bundesregierung eigentlich die Sozialgerichte von einer Klageflut entlasten. „Die Regelung zielt auf die Entlastung der Sozialgerichte und der Durchsetzung des Rechtsfriedens, der mit der rückwirkenden Einführung der verkürzten Verjährungsfrist beabsichtigt ist“, heißt es in der entsprechenden Drucksache des Bundestages. © dpa/may/aerzteblatt.de

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