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Praktisches Jahr: Ärztekammer Sachsen für einheitliche Aufwands­entschädigung von Studierenden

Mittwoch, 14. November 2018

/dusanpetkovic1, stockadobecom

Dresden – Für Medizinstudierende im Praktischen Jahr (PJ) sollte es eine landesweit einheitliche Aufwandsentschädigung in Höhe des BAföG-Höchstsatzes geben. Das hat heute die Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer gefordert. In Zeiten des in Sachsen zunehmenden Ärztebedarfs brauche es „gerechte Bedingungen in der Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses“, hieß es von der Ärztekammer.

„Während des Praktischen Jahres arbeiten Studierende in Vollzeit stationär oder ambulant“, sagte Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer. Es dürfe nicht sein, dass ein Großteil der Kliniken in Sachsen den Studierenden keine oder nur eine geringe Aufwandsentschädigung bezahle.

Hintergrund ist eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Claudia Maicher vom April 2018. Diese hatte ergeben, dass kein einziges Lehrkrankenhaus in Sachsen eine Entschädigung in Höhe des derzeit auf 735 Euro pro Monat festgesetzten BAföG-Höchstsatzes bezahlt. Ebenso wenig erhalten Studierende, die ein Tertial ambulant beim Allgemeinarzt absolvieren und von der KV Sachsen gefördert werden, demnach eine Aufwandsentschädigung in dieser Höhe.

Die Ärztekammer wies darauf hin, dass sich die finanzielle Situation der Studierenden zum Ende des Studiums verändere. Aufgrund von Auslands- oder Promotions­semestern, familiären Verpflichtungen oder sozialem Engagement studierten viele während des PJs außerhalb der Regelstudienzeit und erhielten somit kein BAföG mehr. Hinzu komme, dass der Anspruch auf die Familienversicherung mit dem 25. Lebensjahr erlösche und Studierende sich selbst krankenversichern müssten. Darüber hinaus entfiele das Kindergeld.

Die Ärztekammer betonte zudem, dass eine Umfrage der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland gezeigt habe, dass 60 Prozent der Studierenden neben dem PJ arbeiten müssten. Dies sei parallel zur normalen Arbeitswoche nur nachts und am Wochenende möglich, sodass sich wichtige Ruhezeiten verkürzten und die Gesundheit der Studierenden darunter leide, hieß es weiter. Aufgrund der Mehrfachbelastung sei außerdem eine Gefährdung der Patienten zu befürchten.

Viele Studierende seien daher gezwungen, ihren PJ-Platz nach der Höhe der Aufwandsentschädigung statt nach der Qualität der Lehre auszuwählen. Eine freie Ortswahl sei somit nicht gegeben. „Sachsen verliert junge Mediziner, weil diese im Zweifel nach dem Studium an die Einrichtung gehen, wo sie im PJ gute Erfahrungen gemacht haben“, sagte Bodendieck.

Die Sächsische Landesärztekammer will beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst auf eine Umsetzung der Forderung drängen. © may/EB/aerzteblatt.de

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