Ärzteschaft
Psychotherapeuten starten Petition gegen Terminservicegesetz
Donnerstag, 15. November 2018
Berlin – Der Kabinettsentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sieht vor, dass besonders qualifizierte Ärzte und psychologische Psychotherapeuten künftig in Voruntersuchungen festlegen, zu welchem Hilfe- oder Therapieangebot Betroffene gehen dürfen. Das hat bereits zu heftiger Kritik von Psychotherapeuten und Ärzten geführt. Ihrer Forderung, die Regelung im Gesetzgebungsverfahren zu streichen, verhelfen drei Psychotherapeutenverbände nun mit einer neuen Petition an den Bundestag Nachdruck.
Aus Sicht des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) und der Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (VAKJP) werden psychisch kranke Menschen mit der geplanten „gestuften Steuerung“ diskriminiert.
Eine derartige, vorgeschaltete Selektion hebe den freien Zugang der Patienten zum ärztlichen, psychologischen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auf und verlängere unnötig das Leiden der Betroffenen, hieß es. Die freie Auswahl des Behandlers nach eigenem Vertrauen werde Patienten damit genommen oder zumindest massiv eingeschränkt. Kritik üben sie auch daran, dass Psychotherapeuten nach der neuen Regelung nicht mehr entscheiden dürften, ob und wie der betroffene Patient behandelt wird.
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„Die beabsichtigte Neuregelung kann nur als der unangemessene Versuch einer Rationierung von Behandlungsleistungen aufgefasst werden, der die Nöte psychisch erkrankter Menschen nicht nachvollzieht“, resümieren die Verbände. © may/EB/aerzteblatt.de

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