Politik
Arzneimittelbehörden rufen zur Meldung von Nebenwirkungen auf
Montag, 19. November 2018
Bonn/Langen – Arzneimittelbehörden rufen in einer gemeinsamen Kampagne ab heute weltweit Patienten auf, Verdachtsfälle von Nebenwirkungen zu melden. Ein besonderes Augenmerk soll dabei Nebenwirkungen bei Kindern gelten. Weitere Zielgruppen sind Schwangere sowie stillende Frauen, die für eine sichere Anwendung von Arzneimitteln sowie die Meldung möglicher Nebenwirkungen sensibilisiert werden sollen.
In Deutschland werden diese Meldungen bekanntlich durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, bearbeitet. Die beiden Behörden stellen dazu ein gemeinsames barrierefreies Portal bereit.
„Je mehr Meldungen von Verdachtsfällen wir erhalten, desto früher können wir Risikosignale erkennen und bei Bedarf wirkungsvolle Maßnahmen für den Patientenschutz treffen”, betonte Klaus Cichutek, Präsident des PEI.
Erfahrungsgemäß würden nicht alle Verdachtsfälle gemeldet. Die Gründe dafür sind laut BfArM und PEI vielfältig. So informierten Patienten ihren Arzt nicht über jede Beobachtung, oder der Zusammenhang zwischen einer Reaktion oder einem Symptom und dem Arzneimittel werde nicht hergestellt, weil Ärzte oder Patienten die Symptome eher der Grunderkrankung zuordneten.
„Die Kampagne spricht die Patienten daher direkt an und fordert sie auf, Nebenwirkungen immer an die zuständigen Behörden zu melden. Nur so können diese Meldungen von Experten der Arzneimittelsicherheit berücksichtigt werden und schnellstmöglich in die Risikoüberwachung einfließen“, sagte Karl Broich, Präsident des BfArM.
Die beiden Behörden weisen darauf hin, dass Patienten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen im Internet ausschließlich über das gemeinsame Portal von PEI und BfArM melden sollten.
Sie betonen, dass die Meldung einer Nebenwirkung keinesfalls den Arztbesuch ersetze. Nur der behandelnde Arzt könne und dürfe beurteilen, ob beispielsweise eine Dosisreduktion oder gar ein Absetzen des verdächtigten Medikaments notwendig und medizinisch sinnvoll sei. © hil/aerzteblatt.de

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