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Psychothera­peuten beschließen regelhafte Fernbehandlung mit Face-to-face-Diag­nostik

Dienstag, 20. November 2018

/agenturfotografin, stockadobecom

Berlin – Der 33. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) hat entschieden, dass künftig eine Fernbehandlung ergänzend im Rahmen einer Psychotherapie grundsätzlich unter Beachtung besonderer Sorgfaltspflichten eingesetzt werden kann. Eine ausschließliche Fernbehandlung von unbekannten Patienten lehnten die Delegierten aber ab.

„Diagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung der Patienten erfordern aber weiterhin den persönlichen Kontakt“, heißt es nun im neu beschlossenen Paragrafen 5 Absatz 5 der Musterberufsordnung (MBO) für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Damit folgten die Delegierten einem Antrag des Vorstands der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Die bisherige Regelung sah vor, dass eine Behandlung über Kommunikationsmedien nur in begründeten Ausnahmefällen durchgeführt werden darf. Die Mitwirkung an Forschungsprojekten, in denen Psychotherapie ausschließlich über das Internet durchgeführt wird, bedarf auch mit der geänderten MBO der Genehmigung durch die Landespsychotherapeutenkammern.

Große Entfernungen können überbrückt werden

Zuvor erläuterte Peter Lehndorfer, Mitglied im Vorstand der BPtK, die Chancen und Risiken der Psychotherapie über Videobehandlung: „Große Entfernungen zwischen Patienten und Psychotherapeut können so überbrückt werden. Menschen mit schweren körperlichen Erkrankungen werden erreicht, die keine Praxis aufsuchen können. Bei einem Umzug des Patienten kann eine Fernbehandlung den Therapeutenwechsel verhindern helfen.“

Die Evidenz rechtfertige inzwischen den Einsatz von Fernbehandlungen – „aber längst nicht für alle“. Auf der anderen Seite könne Onlinepsychotherapie nicht die Probleme der Bedarfsplanung lösen und bedeute auch keine Zeitersparnis für Psychotherapeuten.

Antrag zur ausschließlichen Fernbehandlung abgelehnt

Zur Abstimmung stand auch ein Antrag der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK), der eine ausschließliche Behandlung über Kommunikationsmedien „im Einzelfall“ erlauben wollte, wenn dies psychotherapeutisch vertretbar sei. Dem ablehnenden Votum der Delegierten war eine breite Debatte vorausgegangen.

„Wir wollen Psychotherapeuten zumuten, selbst zu entscheiden, ob sie den Patienten vor einer Fernbehandlung persönlich sehen wollen/müssen oder nicht“, sagte Andrea Mrazek, Präsidentin der OPK.

„Wir sollten uns der Möglichkeit der ausschließlichen Fernbehandlung nicht verschließen“, erklärte Cornelia Beeking, Delegierte aus Nordrhein-Westfalen (NRW). „Der Schaden für die Patienten ist größer, wenn wir sie gar nicht erreichen, dadurch, dass sie in die Praxis kommen müssen“, ergänzte die Berliner Delegierte Eva-Maria Schweitzer-Köhn.

„Zur Diagnostik gehört immer auch das persönliche Gespräch. Der klinische Eindruck ist wichtig, der sich auch im Geruch und im Händedruck zeigt“, sagte hingegen Petra Adler-Corman, NRW, beispielsweise für die Vertreter der Face-to-face-Diagnostik.

„Die Krankenkassen sind sehr erpicht auf die OnlinePsychotherapie ohne uns – wir können uns auch selbst abschaffen“, erklärte Rudi Bittner, Delegierter aus Bayern. „Wir müssen unsere Macht nutzen“, warb BPtK-Vizepräsident Nikolaus Melcop für den Antrag des Vorstands für die regelhafte Fernbehandlung, der schließlich mit großer Mehrheit angenommen wurde. © PB/aerzteblatt.de

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