Politik
Branchenverband warnt vor Dirigismus bei Biosimilars
Mittwoch, 21. November 2018
Berlin – Die Arbeitsgemeinschaft (AG) Pro Biosimilars – ein Industrieverband – wehrt sich gegen Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) stärker in die Verordnung von Biosimilars einzubeziehen. Der Verband sieht dafür keinen Bedarf.
„Die aktuellen Entwicklungen in der Versorgungslandschaft zeigen, dass die neueren Biosimilars immer schneller beim Patienten ankommen“, sagte Bork Bretthauer aus der AG. Ärzte fassten „immer mehr Vertrauen in die Verordnung von Biosimilars und wählen dann bei der nächsten Verordnungsentscheidung immer häufiger ein Biosimilar statt eines teureren Referenzpräparates aus“, sagte er.
Zur Erinnerung: Biosimilars sind Nachfolgeprodukte von Biologika. Anders als Generika sind sie – aus technischen Gründen – nicht wirkstoffgleich mit ihren Originalpräparaten. Im Entwurf für ein Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) plant das BMG nun, die Biosimilars bei der Versorgungssteuerung ebenso wie Generika zu behandeln.
Dazu soll der G-BA künftig in einer Richtlinie festlegen, welche Originalpräparate durch Biosimilars ausgetauscht werden können. Ziel ist, dass Apotheken künftig bei vom G-BA festgelegten Biologika das günstigere Nachahmerpräparat abgeben müssen – solange der verschreibende Arzt dem nicht ausdrücklich widerspricht. Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen sollen zudem feste Quoten für die Verordnung von Biosimilars definieren.
Spahn will Biosimilars Generika gleichstellen
Berlin – Biosimilars sollen künftig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wie Generika behandelt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll künftig die Austauschbarkeit biologischer Arzneimittel regeln. Das hat das Bundesministerium für Gesundheit dem Handelsblatt gesagt. Ziel ist es laut Ministerium, dass Apotheken künftig bei vom G-BA festgelegten Biologika das günstigere (...)
„Besser wäre es, die aktuelle positive Entwicklung mit Besonnenheit zu fördern. Mit der Austauschbarkeit entsteht kein Vertrauen für die neue Produktgruppe. Mehr noch: So kann das sensible Verhältnis zwischen Arzt und häufig schwerkrankem Patienten gefährdet werden“, kritisierte Bretthauer.
Das geplante GSAV ist eine Reaktion auf die Arzneimittelskandale der vergangenen Monate. Es regelt unter anderem die Versorgung mit Zytostatika und Hämophilieräparaten neu. © hil/aerzteblatt.de

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