Politik
Kritik an wissenschaftlichem Gutachten zum Pflege-TÜV
Mittwoch, 21. November 2018
Berlin – In der Diskussion um die neuen Bewertungskriterien für die Qualität in Pflegeheimen hat der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) davor gewarnt, das vor einigen Tagen veröffentlichte wissenschaftliche Gutachten in der jetzigen Form umzusetzen.
„Der Vorschlag der Wissenschaftler differenziert nicht ausreichend und der Vorschlag zur Darstellung der Qualitätsergebnisse ist nicht verbraucherfreundlich“, kritisiert Gernot Kiefer, Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes, heute vor Journalisten.
Die Krankenkassen sowie der Medizinische Dienst sehen es als wichtig an, dass in dieser zweiten Auflage der Bewertung von Pflegeheimen „nicht zu verwässerten Ergebnissen“ kommen darf. Da das neue System zum 1. November 2019 greifen soll, könnten ab etwa zwei Monate danach erste Ergebnisse veröffentlicht werden. Realistisch wird aber eine generelle Veröffentlichung neuer Qualitätsergebnisse ab Ende 2020 erwartet. Die Kassen fordern auch, danach nicht erneut zehn Jahre mit einer Überarbeitung der Bewertungskriterien zu warten. Die ersten Pflegenoten wurden 2009 veröffentlicht.
Das nun vorgelegte 625-seitige Gutachten, das vom Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld sowie dem Aqua-Institut aus Göttingen erarbeitet wurde, ist nun Entscheidungsgrundlage des Qualitätsausschuss Pflege für ein neues Prüfungssystem für Heime. Bis Ende März seien noch vier Sitzungen terminiert, „das werden intensive Beratungen“, kündigte Kiefer an.
In dem Qualitätsausschuss Pflege sitzen sich Pflegekassen, Sozialhilfeträger sowie der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Leistungserbringer und Heimträger gegenüber. Laut Gesetz zum Qualitätsausschuss (Paragraf 113b Sozialgesetzbuch XI) müssen sich alle Mitglieder einvernehmlich auf die Beschlüsse einigen.
Im Notfall müssen Unparteiische helfen
Ist dies nicht der Fall, werden drei weitere Unparteiische hinzugezogen. Der Vorsitzende der Unparteiischen, Mario Junglas vom katholischen Wohlfahrtsverband Berlin, wurde vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingesetzt. Das BMG hat bereits angekündigt, die Diskussion und den Fortschritt bei der Umsetzung des Pflege-TÜVs genau zu beobachten. Man wolle den Prozess „eng begleiten“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Im Kern der Auseinandersetzung geht es um unterschiedliche Auffassung der Bewertungssystematik von Defiziten in der Pflege. Laut dem Vorschlag der Wissenschaftler aus Bielefeld soll die Schwelle für meldungspflichtige Qualitätsdefizite etwas höher liegen als in einem Gegenvorschlag des GKV-Spitzenverbandes, der gemeinsam mit Heinz Rothgang von der Universität Bremen ausgearbeitet wurde.
Dabei geht es um die Fälle von Ergebnisdefiziten bei der Pflege – zum Beispiel einem Dekubitus – und von Prozessdefiziten – zum Beispiel das Erkennen eines möglichen Dekubitus durch falsche Lagerung. Hier verlangen die Kranken- und Pflegekassen, dass Ergebnisdefizite deutlich höher zu gewichten sind als Prozessdefizite.
Weiterer Kritikpunkt ist die Art und Weise der Veröffentlichung der Qualitätsergebnisse: Da es künftig keine Noten mehr geben soll, werden 15 der 21 Qualitätsbereiche mit Bewertungen veröffentlicht. Damit werden den Verbrauchern, Pflegebedürftigen und deren Angehörigen mehr Informationen vorliegen. Der GKV-Spitzenverband kritisiert allerdings die Vorschläge der Wissenschaftler, wie die neuen Ergebnisse künftig dargestellt werden sollen.
„Gemessen am Auftrag des Gesetzgebers, dem Verbraucher übersichtliche, verständliche und vergleichbare Informationen zu geben, muss man jedoch feststellen: Bisher liegen keine befriedigenden Vorschläge der Wissenschaftler zur Darstellung von Pflegequalität vor“, so Kiefer. Das Problem, für 15 Indikatoren einzelne Ergebnisse darzustellen sei zu unübersichtlich.
„Insgesamt sollen Verbraucher künftig mehrere Papierseiten durcharbeiten, verschiedene Qualitätsdaten und Verfahren der Datenerhebung berücksichtigen. Das ist realitätsfern und hilft Betroffenen nicht“, so Kiefer weiter. Der GKV-Spitzenverband fordert, dass der Qualitätsausschuss Pflege einen weiteren Auftrag vergibt, um eine gute Darstellung der Prüfergebnisse – online wie offline – zu erreichen.
Einer ähnlichen Meinung ist auch die Pflege-Expertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Kordula Schulz-Asche. Zwar müssten Angehörige und Pflegebedürftige die Qualität möglichst detailliert dargestellt bekommen. „Sie sollten nicht durch einen Katalog im Telefonbuch-Umfang überfordert werden“, so Schulz-Asche. Daher fordert sie, Pflegefachleute sowie Angehörige und Betroffene in die Entwicklung der Prüfverfahren und der Qualitätsdarstellung einzubeziehen. © bee/dpa/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema


Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.