Politik
Neues E-Health-Gesetz verzögert sich
Donnerstag, 22. November 2018
Berlin – Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums für ein neues E-Health-Gesetz verzögern sich offenbar weiter. Das Ministerium wolle im ersten Halbjahr 2019 ein entsprechendes Gesetz vorlegen, erklärte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Thomas Gebhardt, gestern Abend bei einer Diskussionsrunde des AOK Bundesverbandes in Berlin.
„Wir wollen nun richtig Gas geben“, erklärte Gebhard. Bislang hieß es aus dem Ministerium, dass ein E-Health-Gesetz II bis Ende 2018 vorliegen würde. Momentan werden allerdings einzelne Regelungen für mehr Digitalisierung in der Versorgung bereits in laufende Gesetzesverfahren integriert. So ist im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) die Regelung zu den Patientenakten enthalten, im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) finden sich Pläne zum elektronischen Rezept.
Eine nationale Digitalisierungsstrategie, wie es viele deutsche und internationale Experten fordern, hat das Ministerium aber offenbar bislang nicht erarbeitet. Man wolle derzeit an den Zielen festhalten, die schon gesetzt seien: die elektronische Patientenakte, das E-Rezept oder auch die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI). Zusätzlich plane das Ministerium in einem möglichen Gesetzesvorhaben harte Strafen bei Missbrauch des Datenschutzes oder in dem Fall, wenn sich Unbefugte Daten aus der Patientenakte angesehen haben. „Damit können wir dann auch Vertrauen in den Schutz unserer Daten gewinnen“, so Gebhardt.
Kontrovers diskutierten die vier Gesundheitspolitiker – unter ihnen Dirk Heidenblut von der SPD, Christine Aschenberg-Dugnus von der FDP sowie die Grünen-Politikerin Maria Klein-Schmeink – über die künftige Rolle der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte. Ob die Organisation die gleiche Rolle behält wie bisher oder zur übergeordneten Regulierungsbehörde wird, darin waren sich die Beteiligten nicht einig.
Während der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, die gematik weiterhin kritisch bewertete und rückwärtsgewandte Entwicklungen beobachtet, erklärte KBV-Vorstand Thomas Kriedel, die gematik arbeite ausschließlich anhand der Gesetzesvorgaben. Sie sei aber auch so aufgestellt, schon im Vorgriff auf geplante Gesetze Entwicklungen voranzutreiben, so Kriedel, der sich aus dem Publikum zu Wort meldete. © bee/aerzteblatt.de

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