Politik
Krankenhausgesellschaft betont Bedeutung von Medizinischen Versorgungszentren
Donnerstag, 22. November 2018
Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DGK) befürchtet, dass Änderungsanträge des Bundesrates am Gesetzentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) die Gründung und den Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) gefährden könnten. „Es wäre versorgungspolitisch schlecht und geradezu fahrlässig, diese Struktur zu zerschlagen“, sagte der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Die MVZ seien insbesondere als Bindeglied zwischen ambulanter und stationärer Versorgung wichtig, betonte er.
Der Bundesrat berät das TSVG am morgigen Freitag. Das Gesetz ist allerdings nicht zustimmungspflichtig. Dennoch kann der Gesetzgeber Anträge des Bundesrates noch in das Gesetz einbeziehen.
Grundsätzlich wünscht der Gesundheitsausschuss des Bundesrats von der Bundesregierung mehr Engagement im Kampf gegen monopolartige Strukturen durch Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Die Bundesregierung solle zum Beispiel dafür sorgen, dass Anträge auf Zulassung eines MVZ sowie auf Genehmigung der Anstellung eines Arztes in einem zugelassenen MVZ abgelehnt werden müssen, wenn das MVZ „eine marktbeherrschende Stellung“ erlangt. Diese solle konkret dann angenommen werden, wenn ein oder mehrere MVZ unter gleicher Trägerschaft mehr als 50 Prozent der Arztsitze der jeweiligen Fachgruppe innerhalb des Planungsbereiches innehätten. Bei Unterversorgung könne es aber Ausnahmen geben.
zum Thema
Deutsches Ärzteblatt print
aerzteblatt.de
Außerdem setzt sich der Bundesratsgesundheitsausschuss dafür ein, die Voraussetzungen für die Gründung eines Krankenhaus-MVZ zu verschärfen. Es sollte einen fachlichen und räumlichen Bezug des Krankenhauses zum Versorgungsauftrag des MVZ geben, fordert der Ausschuss. Ebenso sollte es nicht mehr zulässig sein, ein Krankenhaus-MVZ in großer räumlicher Entfernung vom Sitz des Krankenhauses zu betreiben.
Hintergrund dieser Vorstöße ist, dass sich in immer mehr Bereichen der ambulanten ärztlichen Versorgung konzernartige Strukturen ausbildeten, die oft in der Hand renditeorientierter Unternehmen lägen. © hil/aerzteblatt.de

Quadratur des Kreises!
Logisch zu Ende gedacht:
Es werden künftig in der Fläche immer mehr Fachärzte ohne Nachfolger bleiben und die Kliniken dürfen keine MVZ mehr betreiben. Was wird passieren, wenn es außer den Kliniken niemanden mehr gibt, der ein MVZ betreiben will? Wird dann das ambulante Angebot ganz eingestellt und alles in den stationären Sektor verlagert – oder wie hat man sich das vorzustellen?

Nachrichten zum Thema

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.