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Ärzteschaft

Ärzte verbringen 60 Arbeitstage im Jahr mit Bürokratie

Freitag, 23. November 2018

/dpa

Berlin – Die Bürokratie in Arztpraxen bleibt konstant hoch: Nach dem heute vorgelegten dritten Bürokratieindex für Ärzte und Psychotherapeuten (BIX) ist der bürokratische Aufwand in diesem Jahr im Vergleich zum Vorjahr erneut um 0,6 Prozentpunkte gestiegen. Umgerechnet verbringen niedergelassene Ärzte damit etwa 323.000 Stunden mehr mit bürokratischen Aufgaben als im Jahr 2017.

Den Hauptfaktor für die weitere Steigerung bezeichnen die Studienautoren von der Fachhochschule des Mittelstandes die Folgen des demografischen Wandels. Dazu gehöre nicht nur eine gestiegene Nachfrage nach medizinischen Leistungen, sondern auch mehr Dokumentationen und Bescheinigungen beispielsweise bei Menschen mit einer Demenzerkrankung.

Auch die aktuelle wirtschaftliche Situation, bei der deutlich mehr Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, führt zu mehr Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit (AU) im Krankheitsfall. Die AU-Bescheinigungen gehören seit Jahren zu den Top drei der zeitintensiven Dokumente. Hier wurde ein Aufwand von 4,9 Millionen Nettoarbeitsstunden in der Praxis gezählt.

Der Bürokratieindex wurde von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Auftrag gegeben. Aus den vorgelegten Daten folgert die KBV, dass es einen zügigen Bürokratieabbau geben müsse. Das verbindliche Abbauziel von 25 Prozent, das sich beispielsweise auch die Bundesregierung gegeben hat, könne erreicht werden.

4.000 gewonnene Arztstellen

„Das entspräche 12 Millionen Stunden gewonnener Arztzeit pro Jahr für Ärzte und Psychotherapeuten“, erklärte KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel anlässlich der Veröffentlichung. „Bezogen auf den ärztlichen Anteil an dieser Arbeitszeit entspräche das rund 4.000 Arztstellen.“

Ärgerlich für viele Arztpraxen sind die formlosen Nachfragen von Krankenkassen bei Menschen, die länger krank geschrieben sind. Hier entstehe Aufwand, der so nicht sein müsse, so die KBV. Generell suche die KBV das Gespräch mit den Krankenkassen, um zu Entlastungen zu kommen.

„Um etwas zu ändern, brauchen wir immer die Zustimmung auch der Kassen. Hier wollen wir etwas ändern, die müssen auch mitziehen“, sagte Kriedel. Daher sei der Abbau speziell im Gesundheitswesen nicht so einfach wie beispielsweise in anderen Bereichen der Wirtschaft oder Verwaltung.

Aber auch Entlastungen konnte der Index in diesem Jahr feststellen: So ist die Erhebung von Daten im Ersatzverfahren verbessert worden oder auch die Überweisung zum Durchgangsarzt weggefallen.

Digitalsierung nicht gleich weniger Bürokratie

Kriedel mahnte auch, dass mit der fortschreitenden Digitalisierung im Gesund­heitswesen kein Bürokratieabbau per se funktionieren würde. Man müsse vielmehr jetzt darauf achten, durch digitale Prozesse nicht mehr Bürokratie oder Zeitaufwand in den Praxen entstehen zu lassen. Als Beispiel nannte er das E-Rezept, bei dem er intelligente Systeme für die Signatur forderte. Ähnliches gelte auch für die geplanten elektronischen Patientenakten, für die Ärzte Daten bereitstellen sollen.

Insgesamt erfasst der BIX 395 Informationspflichten, die aus dem Verantwor­tungsbereich des Gemeinsamen Bundesausschuss, dem Bundesmantelvertrag-Ärzte, den Informationspflichten aus dem Verantwortungsbereich der Bundesärztekammer sowie aus Vereinbarungen der KBV mit anderen Kostenträgern. Dabei sind Verordnungen und Bescheinigungen der größte Teil der Bürokratie, gefolgt von Informationen an die Kostenträger. © bee/aerzteblatt.de

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Kommentare

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Avatar #79783
Practicus
am Samstag, 24. November 2018, 21:58

Der Übeltäter

ist der Gesetzgeber - der erfindet jede Menge Bonbons für die Versicherten, die eine ärztliche Bescheinigung des Anspruchs erfordern...
Und danke Seehofer sind die Kosten dafür aus dem "befreienden Gesamthonorar" zu bestreiten
"Natürlich ist das verfassungswidrig - wozu habe ich hunterte Juristen in meinem Ministerium? Sie können ja vor dem Verfassungsgericht klagen - und wenn sie in 10 Jahren gewonnen haben, machen wir in zwei Wochen ein neues Gesetz, dann können sie wieder klagen" (Seehofer damals in Bonn zu Schorre und Ocklenburg, KBV- und KVNo-Chefs, Quelle Dr Ocklenburg)
Avatar #672734
isnydoc
am Samstag, 24. November 2018, 18:22

So dement kann man sein ...

"Dokumentationen und Bescheinigungen beispielsweise bei Menschen mit einer Demenzerkrankung" ... muss eben alles seine Ordnung gemäss SGB V haben, damit Quartal für Quartal Leistungsanspruch dokumentiert wird!
Avatar #88767
fjmvw
am Samstag, 24. November 2018, 10:07

So doof kann man doch gar nicht sein – oder?

Da klagt die KBV darüber, dass man zum Abbau von Bürokratie immer die Zustimmung der Kassen benötige. Aha. Dann dürfte es umgekehrt auch so sein, dass die Kassen die Zustimmung der KBV benötigen, um MEHR Bürokratie einzuführen. Falls da so sein sollte, dann hätte ich mal eine ganz, ganz blöde Frage:

Wieso hat die KBV zugestimmt, dass in den Arztpraxen das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchgeführt wird?
Denn das VSDM ist Bürokratie pur!

Die Kassen haben beim VSDM eine ihrer ureigensten Aufgaben, nämlich das Stammdatenmanagement, erfolgreich an Dritte ausgelagert. So weit so gut, das machen auch Unternehmen. Aber die Kassen haben es geschafft, diese kostenträchtige Ausgabe auf die Ärzteschaft zu verlagern, ohne die Ärzteschaft dafür auch nur ansatzweise wirtschaftlich zu entschädigen – sprich zu bezahlen. Die Kassen haben es sogar geschafft, dass die Ärzte dabei nicht nur Kosten für die Technik sondern auch für den personellen Aufwand in vollem Umfange zahlen. Eine Glanzleistung der Kassen und eine völlig unterirdische Leistung der KBV.

Der Vertreter der Ärzteschaft, der dem zugestimmt hat, ist nicht doof. Der ist auch nicht völlig unterbelichtet. Der muss von den Kassen für seine Zustimmung in einer Art und Weise entschädigt worden sein, über die ich lieber gar nicht nachdenke. Der könnte schon in der Liga von Blatter und Infantino mithalten.

Übrigens, kleiner Tipp, wie man Bürokratie sofort auf ein vernünftiges Maß reduzieren kann. Hängt einfach an jeden mit Bürokratie verbundenen Akt ein Preisschild dran. Dann kann derjenige, der auf dem speziellen Akt besteht in Kenntnis der damit verbundenen Kosten frei entscheiden, wie wichtig im dieser Akt wirklich ist. Ich verspreche hoch und heilig, das hilft.

Solange es die Kassen nicht einen Cent kostet, noch mehr Formulare einzuführen oder nach dem VSDM noch weitere Anwendungen zu finden, die die Ärzteschaft dank TI noch umsetzen könnte, wird der Bürokratieaufwand nicht sinken. Immer dann, wenn man für ein „mehr“ an
- Hygienevorschriften
- Qualitätsanforderungen
- Dokumentationsaufwand
- Haftung
- Regress
- Personalqualifikation
- Formularen
- elektronischen Akten
- Medikationsplan
- ….
auch mehr bezahlen muss, und zwar angemessene Preise, wird sich derjenige, der bezahlt auch überlegen, ob er diese Musik wirklich bestellen will.
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