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Ärzteschaft

Neue Richtlinie regelt Quereinstieg Allgemeinmedizin in Niedersachsen

Montag, 26. November 2018

/dpa

Hannover – Eine neue Richtlinie der Ärztekammer Niedersachsen bietet Orientierung dazu, welche bereits erworbenen Qualifikationen Ärzten beim Quereinstieg in die Allgemeinmedizin in dem Bundesland anerkannt werden. Die niedersächsische Kammerversammlung hat die Richtlinie jetzt mit großer Mehrheit verabschiedet.

„Facharzt für Allgemeinmedizin wird man nicht einfach so – das ist Inhalt einer fünfjährigen Weiterbildung. Es kann daher nicht automatisch vorausgesetzt werden, dass ein Kollege aus einem anderen Fachgebiet von vorneherein alles kann, was ein Facharzt für Allgemeinmedizin können muss“, sagte Marion Charlotte Renneberg, Vizepräsidentin der Ärztekammer Niedersachsen.

Gleichzeitig sei es aber nicht sinnvoll, von jemandem, der bereits eine umfangreiche Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet absolviert habe, nochmals eine fünfjährige Weiterbildung zu verlangen, um sich in eigener Praxis als Allgemeinmediziner niederzulassen. „Die vom Weiterbildungsausschuss der Ärztekammer erarbeitete Richtlinie dient dazu, die Kompetenzen der an einem Quereinstieg interessierten Kollegen einordnen zu können“, erläuterte die niedergelassene Fachärztin für Allgemeinmedizin.

„Die Kompetenzen des Quereinsteigers in Form seiner fünf- bis sechsjährigen abgeschlossenen Weiterbildung in einem anderen Fach können die dreijährige strukturierte Weiterbildung im Rahmen der Facharztausbildung für das Fach Allgemeinmedizin ersetzen“, erläuterte Uwe Lange, stellvertretender Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses und selbst Facharzt für Allgemeinmedizin.

Die Quereinsteiger müssten aber 24 Monaten Weiterbildung in Allgemeinmedizin bei einem im Gebiet der Allgemeinmedizin ermächtigten Facharzt für Allgemeinmedizin ableisten. „Allgemeinmedizin ist ein eigenständiges Gebiet der Medizin und erfordert eine breite Palette an medizinischen Kenntnissen. Auch bei einem Quereinstieg muss dies gewährleistet bleiben“, betonte Lange.

Bei ihrem Treffen am vergangenen Wochenende forderte die Kammerversammlung außerdem, den anonymen Krankenschein für illegal in Niedersachsen lebende Menschen zu erhalten. „Dies ist ein wichtiger Baustein in der Versorgung von Migranten“, erklärte die Vorsitzende der Bezirksstelle Hannover der Ärztekammer, Cornelia Goesmann. © hil/aerzteblatt.de

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