Politik
Brandenburg will selbst über Qualität von Krankenhäusern entscheiden
Dienstag, 27. November 2018
Potsdam – Mit einer Änderung des Krankenhaus-Entwicklungsgesetzes will sich die Brandenburger Landesregierung die Entscheidungshoheit über die Gesundheitsversorgung im Land sichern. Das Kabinett billigte heute einen entsprechenden Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij (Linke).
Hintergrund sind Qualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die Landesregierung müsse Krankenhäuser „vor dem automatischen Aus schützen, falls sie einzelnen Qualitätsvorgaben nicht erfüllen sollten“, betonte Karawanskij. Alle 53 Krankenhausstandorte in Brandenburg sollen erhalten bleiben.
Die Kriterien des G-BA zielen etwa auf den Ablauf von Operationen und bestimmte Fallzahlen, die eine Klinik erreichen muss. Diese könnten etwa von kleineren Kliniken auf dem Lande möglicherweise nicht erreicht werden, hieß es aus Brandenburg.
Daher müsse eine Abwägung zwischen den Qualitätsvorgaben und der Notwendigkeit einer flächendeckenden Versorgung getroffen werden, so die Ministerin. Mindeststandards dürften natürlich nicht unterschritten werden. Die Gesetzesnovelle muss noch vom Landtag beschlossen werden. © dpa/aerzteblatt.de

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