Politik
Vorstoß zur Finanzierung künstlicher Befruchtung umstritten
Donnerstag, 29. November 2018
Berlin – Unter Experten ist ein Vorstoß für eine gesetzliche Regelung von Finanzierungsfragen der künstlichen Befruchtung umstritten. Mehrere Vertreter von Verbänden und Vereinen sowie Mediziner forderten gestern bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zunächst eine gesellschaftliche Diskussion über Reproduktionsmedizin und Embryonenschutz, bevor Detailfragen wie die Kostenübernahme für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung geklärt werden sollten.
So äußerten sich etwa die Bundesärztekammer und der Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands in Stellungnahmen. Zunächst seien die Fragen des Abstammungsrechts zu beantworten, bevor es um Leistungen gehe, argumentierte etwa der Bundesverband.
Hintergrund der Anhörung war ein Gesetzentwurf der Grünen zur Gleichstellung nichtehelicher Lebensgemeinschaften und lesbischer Paare in diesem Bereich. Auch die Linke will mit einem Antrag medizinische Kinderwunschbehandlungen umfassend ermöglichen.
Gabriela Lünsmann vom Lesben- und Schwulenverband in Deutschland sprach sich für einen „diskriminierungsfreien Zugang zu Leistungen“ aus. Sie beklagte einen vorherrschenden „Flickenteppich“ bei der Kostenübernahme von künstlicher Befruchtung und sah „dringenden Reformbedarf“.
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Der Reproduktionsmediziner Jan-Steffen Krüssel aus Düsseldorf unterstützte den Gesetzentwurf. Er verwies darauf, dass sich viele Paare eine künstliche Befruchtung nicht leisten könnten und nicht zuletzt deshalb ins Ausland gingen, wo die Standards mitunter unter den deutschen lägen.
Die Bonner Juristin Nina Dethloff sagte, jedes Paar und jeder Mensch könne von ungewollter Kinderlosigkeit betroffen sein. Das geltende Recht schließe unverheiratete Paare nicht von künstlicher Befruchtung aus, wohl aber von der Kostenübernahme. Dies benachteilige weniger gut situierte Paare.
Die Theologin Kerstin Schlögl-Flierl von der Universität Augsburg sprach sich aus ethischer Sicht dafür aus, die Ehe als Voraussetzung beizubehalten. Die Ehe sei ein Ort der Stabilität und Verlässlichkeit, argumentierte sie.
Dagegen wies Christina Hirthammer-Schmidt-Bleibtreu von der Ärztekammer Nordrhein darauf hin, dass niemand objektiv feststellen könne, wie dauerhaft eine Beziehung sei. Es gehe aber mit Blick auf die Rechte des Kindes um Verbindlichkeit, etwa bei Unterhalts-, Erzieherungsrechts- oder Erbfragen. © kna/aerzteblatt.de

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