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Ausland

Belgische Ärzte wegen aktiver Sterbehilfe vor Gericht

Donnerstag, 29. November 2018

/dpa

Amsterdam/Brüssel – In Belgien müssen sich drei Ärzte wegen aktiver Sterbehilfe bei einer 38-Jährigen vor Gericht verantworten. Deren Familie werfe den Ärzten vor, das psychische Leiden der Patientin sei nicht unheilbar gewesen, berichtet die niederländische Zeitung Trouw. Unheilbares Leiden ist eine Bedingung für aktive Sterbehilfe in Belgien.

Der zweite Vorwurf der Angehörigen: Die Sterbehilfe sei in zu kurzer Zeit ausgeführt worden. Die Patientin äußerte demnach vor Weihnachten 2009 den Wunsch; vier Monate später starb sie. Kurz bevor sie die Anfrage stellte, war laut Bericht ihre Beziehung zerbrochen, und bei ihr wurde Autismus festgestellt. Sie habe drei Ärzte aufgesucht, die keinen Kontakt untereinander hatten.

Die Überprüfungskommission für aktive Sterbehilfe sah allerdings keine Unregel­mäßigkeiten. Erst nachdem die Familie die Staatsanwaltschaft einschaltete, leitete diese ein Verfahren gegen die drei Ärzte ein.

In Belgien ist aktive Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen seit 2002 legal. Es ist das erste Mal, dass sich dort Ärzte wegen Unklarheiten im Ablauf vor Gericht verantworten müssen. Besonders Sterbehilfe bei psychischen Leiden ist umstritten. 2017 forderten Psychiater strengere Regeln; unter anderem mehr verpflichtende Zeit zwischen der Anfrage und der tatsächlichen Ausführung. © kna/aerzteblatt.de

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