Politik
Ausgaben für Berufskrankheiten gestiegen
Freitag, 30. November 2018
Hannover – Die Ausgaben von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für anerkannte Berufskrankheiten sind laut aktuellen Zahlen im vergangenen Jahr auf knapp 1,59 Milliarden Euro gestiegen. 1997 waren es noch 1,12 Milliarden Euro, wie aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervorgeht, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt. Demnach wird etwa ein Viertel der angezeigten Berufskrankheiten auch anerkannt.
Die Betroffenen erhalten in diesem Fall Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger, wie es hieß. So entfalle etwa für Krankenhausaufenthalte die sonst übliche Zuzahlung. Umschulungen würden finanziert, in bestimmten Fällen bestehe Anspruch auf eine Berufskrankheiten-Rente. Laut Arbeitsministerium betrugen die durchschnittlichen Kosten für anerkannte Leistungsfälle im vergangenen Jahr im Schnitt 60.175 Euro.
Im vergangenen Jahr wurden der Antwort zufolge 19.794 Fälle als Berufskrankheit anerkannt (1997: 22.577). Die Zahle der insgesamt bestätigten Berufskrankheiten, darunter befinden sich auch die anerkannten Fälle, beläuft sich den Angaben zufolge für 2017 auf 38.080 (1997: 29.646). Der DGUV zufolge erhalten diese Menschen ebenfalls Leistungen aus der Unfallversicherung. Zu dieser Gruppe gehören laut DGUV Betroffene, die mit Hilfe der Unfallversicherung weiter ihrer Beschäftigung nachgehen könnten.
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind gesetzlich zur Prävention verpflichtet. Laut Arbeitsministerium wurden dafür im vergangenen Jahr 227,1 Millionen Euro ausgegeben, sechs Millionen Euro mehr als 2016. 1997 hatten die Aufwendungen in diesem Bereich knapp 240 Millionen Euro betragen.
Die Linksfraktion forderte, den Gesundheitsschutz in den Betrieben schärfer zu kontrollieren. „Niemand sollte durch seine Arbeit krank werden“, sagte Linken-Arbeitsmarktexpertin Jutta Krellmann dem Redaktionsnetzwerk. Der Gesundheitsschutz habe immer an erster Stelle zu stehen. Die Arbeitgeber seien in der Pflicht. Die Gesundheit von Beschäftigten gehe ohne Ausnahme vor Profitinteressen: „Deshalb muss die Bundesregierung endlich für mehr unabhängige Kontrollen sorgen“, sagte Krellmann. © kna/aerzteblatt.de

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