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Politik

Streit um Wahltarif für Komplementär­arzneimittel

Montag, 3. Dezember 2018

/thomas.andri, stock.adobe.com

Berlin – Entgegen einer Empfehlung des Bundesrates will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) den Krankenkassen-Wahltarif für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen abschaffen. Versicherten, die diesen Tarif wählen, erstatten die Krankenkassen Arzneimittel aus der Komplementärmedizin. Gegen die Abschaffung des Wahltarifs wehrt sich jetzt der Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH).

Der optionale Wahltarif zur Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen steht seit dem Jahr 2007 im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Mit dem TSVG soll der Wahltarif abgeschafft werden – laut der Gesetzesbegründung wegen geringer Nachfrage.

Für viele Versicherte reiche die weiterhin bestehende Möglichkeit aus, Satzungs­leistungen der Krankenkassen für die Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Komplementärarzneimitteln in Anspruch zu nehmen. Bei diesen freiwilligen Satzungsleistungen erstatten Krankenkassen bis zu einem gewissen Betrag pro Jahr Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen.

Am 23. November sprach sich der Bundesrat auf Initiative der schwarz-grünen Landesregierung von Baden-Württemberg für den Erhalt der Wahltarife aus. Für Menschen mit einem höheren Bedarf – zum Beispiel chronisch kranke Menschen oder Menschen mit Tumorerkrankungen – reichten die Satzungsleistungen nicht aus.

„Die Möglichkeit des Wahltarifs sollte daher im Interesse der Gruppen, die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen stärker nutzen, erhalten bleiben. Zudem sollte es den Krankenkassen weiterhin möglich bleiben, sich durch das Angebot eines Wahltarifs im Krankenversicherungswettbewerb zu positionieren“, heißt es im Beschluss des Bundesrates. Allerdings benötigt das Gesetz nicht die Zustimmung des Bundesrats, seine Stellungnahme ist daher nur eine Empfehlung.

Der erste Vorsitzende des BPH, Meinolf Stromberg, sieht „vor allem chronisch Kranke Patienten benachteiligt, die über diesen Tarif etwa ihre homöopathischen Arzneimittel absichern.“ Die Begründung aus dem Bundesgesundheitsministerium, der seit 2007 bestehende Tarif würde kaum genutzt, kann der BPH nicht nachvollziehen.

Zurzeit gebe es keine gesetzliche Garantie für die Erstattung von Arzneimitteln oder therapeutischen Leistungen etwa der Homöopathie für gesetzlich versicherte Patienten. Auch die Satzungsleistungen, auf die sich Spahn als Alternative berufe, seien freiwillige Leistungen der Krankenkassen, die jederzeit beendet werden könnten. „Deshalb müssen die zurzeit zur Verfügung stehende Versorgungsinstrumente bestehen bleiben“, so Stromberg.

Parteien sind uneins

Das politische Berlin ist in der Frage uneins. „Patienten, für die solche Leistungen wichtig sind, können eine Krankenkasse wählen, die dies als Satzungsleistung anbietet. Einen Verzicht auf die Wahltarife sehe ich angesichts der verschwindend geringen Inanspruchnahme als unproblematisch. Wir werden diese Frage aber im bevor­stehenden Gesetzgebungsverfahren nochmals diskutieren“, sagte Sabine Dittmar (SPD).

Dittmar – selbst Ärztin – sagte, die SPD erkenne an, dass komplementärmedizinische Behandlungen von vielen Menschen gewünscht seien. „Wir begrüßen daher alle Maßnahmen, die zu einer stärkeren Evidenzbasierung und Weiterentwicklung der Qualitätssicherung von alternativen Behandlungsmethoden führen“, sagte sie.

Karin Maag (CDU) hält „den Wahltarif bislang für eine gute Option für die Versicherten, die individuell ein solches Angebot ergänzend zur Schulmedizin wünschen“.

Kordula Schulz-Asche (Grüne) sagte dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage: „Ich begrüße es nicht, dass der Wahltarif der gesetzlichen Krankenkassen zur Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen abgeschafft wird, allerdings ist es vor dem Hintergrund der verschwindend geringen Nachfrage nachvollziehbar“. Zudem blieben die Leistungen  bei der Mehrzahl der Krankenkassen über Satzungsleistungen erstattungsfähig. Versicherte, die sich diese Behand­lungskosten weiterhin über einen Versicherungsschutz abdecken wollen, könnten zudem auf entsprechende private Zusatzversicherungen zurückgreifen.

Schulz-Asche betonte, „generell sollte die Entwicklung aber hin zu mehr komplementärer und integrativer Medizin gehen“. Ein reines Denken in Arzneimittelwirkstoffen werde den komplexen Heilungsmechanismen des menschlichen Körpers nicht gerecht. „Dort, wo Komplementärmedizin die Schulmedizin wirksam ergänzen können, sollte dies verstärkt fortgeführt werden und dabei weitere Evidenz geschaffen werden“, forderte sie. © hil/aerzteblatt.de

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