Ärzteschaft
Sprechstunden zur psychischen Gesundheit im Betrieb bewähren sich
Dienstag, 4. Dezember 2018
München – Zehn Jahre nachdem erste Betriebe eine Sprechstunde zur psychischen Gesundheit eingerichtet haben, hat sich dieses Versorgungsangebot laut der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) bewährt.
Auswertungen zeigten, dass knapp die Häfte derjenigen, die eine solche Sprechstunde zur psychischen Gesundheit im Betrieb aufsuchen, dies aufgrund von Belastungen und Beanspruchungen am Arbeitsplatz tun, hieß es heute von der Fachgesellschaft.
Genannt würden vor allem die Arbeitsmenge, erhöhte Arbeitszeiten, schlechte Beziehungen zu Arbeitskollegen sowie mangelnde Kommunikation, Partizipation und Wertschätzung durch die Führungskräfte. Im Privatbereich hingegen stünden vor allem Paarkonflikte, Probleme in der Kindererziehung und die Erkrankung von Angehörigen im Vordergrund.
Die Fachgesellschaft gibt Hinweise zur Einrichtung einer solchen Sprechstunde: „Die Ziele der Sprechstunde sollten klar formuliert sein: Früherkennung und frühzeitige Bearbeitung psychosozialer Probleme und Symptome“, empfiehlt die DGAUM.
Wichtig seien die Einhaltung der Schweigepflicht des Betriebsarztes sowie der Ort der Sprechstunde auf dem Betriebsgelände, damit nicht deutlich werde, welche Mitarbeiter die Sprechstunde besuchten. Unerlässlich sei außerdem ein fortlaufendes Angebot von Workshops und Informationsveranstaltungen für die Beschäftigten, damit ihnen die Möglichkeiten der Sprechstunde bewusst seien.
Bei der Auftaktveranstaltung zur Etablierung einer Sprechstunde sollte die Unternehmensführung anwesend sein. „Nur wenn diese erkennbar hinter dem Thema steht und vermittelt, dass auch sie selbst oft Burnout-gefährdet ist, kommt es zu einer Akzeptanz der Beschäftigten und Führungskräfte“, hieß es aus der DGAUM. Wichtig sei außerdem, dass Therapeuten aus der betrieblichen Sprechstunde eng mit dem übrigen Versorgungssystem vernetzt seien.
„Gerade der Kontakt mit dem Betrieb vor der geplanten Entlassung aus einer teil-/stationären Behandlung ist eine der Voraussetzungen für einen gelingenden Return-to-work-Prozess. Die Sprechstunde kann dann für die Begleitung des Wiedereingliederungsprozesses genutzt werden“, informiert die Fachgesellschaft. © hil/aerzteblatt.de

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