Ärzteschaft
Prüfer sehen Struktur- und Kulturwandel bei Transplantationszentren
Donnerstag, 6. Dezember 2018
Berlin – Ein positives und für die Zukunft optimistisch stimmendes Fazit zogen heute die für die Prüfung der Transplantationszentren in Deutschland zuständige Prüfungskommission und die Überwachungskommission (PÜK), die sich beide in gemeinsamer Trägerschaft von Bundesärztekammer (BÄK), Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und GKV-Spitzenverband befinden.
„In den Transplantationszentren hat in den vergangenen Jahren ein wahrer Struktur- und Kulturwandel stattgefunden“, betonte Hans Lippert, Vorsitzender der Überwachungskommission, bei der öffentlichen Vorstellung des PÜK-Jahresberichtes 2017/2018 heute in Berlin. Anders als noch vor Jahren arbeiteten die deutschen Transplantationszentren bis auf einige wenige Ausnahmen richtlinienkonform und korrekt. Patienten würden überwiegend ordnungsgemäß bei Eurotransplant gemeldet. „Diese Entwicklung ist sehr erfreulich“, so Lippert.
Die Prüfungskommission und die Überwachungskommission haben Ende dieses Jahres ihre zweite Prüfperiode abgeschlossen und damit alle deutschen Transplantationsprogramme zum zweiten Mal untersucht. Eine Ausnahme bildet lediglich das Lungentransplantationsprogramm der Uniklinik Hamburg-Eppendorf, wo wegen Auffälligkeiten derzeit noch Akten von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und daher nicht prüfbar sind.
2013 bis 2015 untersucht
Die zweite Prüfperiode bezog sich auf den Zeitraum von 2013 bis 2015 – also eine Zeit nach den 2012 erfolgten gesetzlichen Änderungen in der Transplantationsmedizin. Dies sei deutlich spürbar, erläuterte die Vorsitzende der Prüfungskommission, Anne-Gret Rinder, Vorsitzende Richterin am Kammergericht i. R.: Während die Kommissionen im Prüfzeitraum 2010 bis 2012 noch Auffälligkeiten bei 13 Zentren gefunden hätten, seien im Zweitraum 2013 bis 2015 nur drei Zentren auffällig gewesen. „Die Gefahr systematischer Falschangaben bei Anträgen zur Transplantation ist zu großen Teilen gebannt“, betonte sie. Zudem sei ein deutlicher Trend zu übersichtlicheren Verfahrensordnungen an den Krankenhäusern und vermehrter Dokumentation zu erkennen.
Insgesamt untersuchten die Kommissionen in diesem Jahr 60 Transplantationsprogramme. Im Bereich der Nieren-, Pankreas- und kombinierten Nieren-Pankreas-Transplantation gab es dabei gar keine Auffälligkeiten. Aber auch im Bereich der Herz-, Lungen- und Lebertransplantationen sei weitgehend ordnungsgemäß gearbeitet worden, sagte Rinder.
„Lediglich in einzelnen Zentren fielen Fehler auf, die allerdings keine systematische Vorgehensweise erkennen ließen. Mitunter käme es auch aus bloßer Unkenntnis oder aufgrund von Missverständnissen zu ungewollten Richtlinienverstößen, ergänzte Lippert. „Deshalb ist es uns so wichtig, im ständigen Dialog mit den Transplantationszentren zu bleiben.“ Dies trage sichtbar zu einer Verbesserung der Prozessqualität in den Krankenhäusern bei.
Beanstandungen in Köln und Frankfurt
Systematische Unregelmäßigkeiten beanstandeten die Kommissionen hingegen in diesem Jahr bei den Prüfungen des Herztransplantationsprogramms am Universitätsklinikum Köln-Lindenthal und des Lebertransplantationsprogramms am Universitätsklinikum Frankfurt/Main. Dies führte bereits zu Konsequenzen: Die Kommissionen informierten die Landesärztekammern, die zuständigen Landesbehörden und auch die Staatsanwaltschaften.
Das Klinikum Köln erklärte auf Anfrage, eine unmittelbar eingeleitete Prüfung der internen Revision habe ergeben, dass die Vorwürfe nicht gerechtfertigt erscheinen. In dem Dissens gehe es um unterschiedliche Auffassungen zu Beschreibungen des Beweglichkeitsgrads von Patienten, hieß es. Dies seien aber keine Angaben, die für eine Organvergabe entscheidend seien.
Das Klinikum Frankfurt erklärte, der Prüfbericht habe „nur in einem sehr speziellen Teilaspekt“ der Richtlinien für die Führung von Wartelisten und die Organvermittlung „Hinweise auf Unregelmäßigkeiten im Zeitraum vor 2016 gefunden“. Die Staatsanwaltschaft sei damit befasst, habe aber bisher kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Bedeutsam seien die aktuellen Prüfergebnisse auch für die Richtlinienarbeit der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer (StäKo), sagte Hans Lilie, Vorsitzender der StäKo. Die Kommission habe mittlerweile alle Richtlinien zur Transplantation nach §16 Transplantationsgesetz überarbeitet und präzisiert. „Wir lernen also aus der Praxis für die Praxis“, betonte der Jurist.
Juristisches Gütesiegel für die Richtlinien
Die StäKo stehe dabei in einem engen Kontakt zum Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das alle Richtlinien genehmigt habe. „Dadurch erhalten unsere Richtlinien ein juristisches Gütesiegel. Die Richtlinien der Bundesärztekammer sind damit eine verbindliche Grundlage für die Vielzahl der tagtäglich in den Transplantationszentren zu treffenden Entscheidungen“, erläuterte Lilie.
Ruth Rissing-van Saan, Leiterin der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin, berichtete ebenfalls über einen positiven Trend bei der Arbeit der Vertrauensstelle, die auf vertraulicher Basis Hinweise auf Auffälligkeiten im Bereich der Organspende und der Organtransplantation entgegennimmt und klärt.
Im vergangenen Jahr seien 40 Eingaben bei der Vertrauensstelle eingegangen, nur sehr wenige tatsächlich anonym, berichtete sie. Es handele sich dabei um Fragen bezüglich der Lebendorganspende sowie Anfragen zur Wartelistenführung und Verteilungsgerechtigkeit bei postmortalen Organspenden. © ER/dpa/aerzteblatt.de

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