Vermischtes
HNO-Ärzte verstärkt in Hörgeräteversorgung eingebunden
Freitag, 7. Dezember 2018
Berlin – Versicherte der Ersatzkassen haben seit dem 1. Dezember 2018 mehr Wahlfreiheit bei der Hörgeräteversorgung. Darauf haben der Verband der Ersatzkassen (vdek) und die „Qualitätsinitiative Verkürzter Versorgungsweg (QVV)“ im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hingewiesen.
Ab sofort können Versicherte der TK, Barmer, DAK, KKH, hkk und HEK wählen, ob sie sich bei der Auswahl eines Hörgerätes von einem Hörakustiker oder einem HNO-Arzt beraten lassen wollen.
Bislang mussten Patienten ihre Hörgeräte mit der ärztlichen Verordnung beim Hörgeräteakustiker auswählen und abholen. Über den neuen „verkürzten Versorgungsweg“ erhalten volljährige Versicherte ihre Hörgeräte nun auch direkt vor Ort in einer HNO-Praxis.
„Die Zusammenarbeit von HNO-Ärzten und Hörgeräteakustikern stellt eine qualitativ hochwertige und aufzahlungsfreie Versorgung sicher“, unterstrich die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.
Beim „verkürzten Versorgungsweg“ bietet die HNO-Praxis die zentrale Anlaufstelle für die Patienten. Dort bekommen diese alle Leistungen der Hörgeräteversorgung aus einer Hand – von der Beratung über die Anpassung inklusive Umprogrammierung des Gerätes bis zur Nachsorge.
Dafür arbeitet der HNO-Arzt eng mit den Hörakustik-Meisterbetrieben zusammen. Die Versicherten können laut vdek zwischen mindestens fünf aufzahlungsfreien digitalen Hörgeräten wählen. Diese entsprechen beim Ausgleich des Hördefizits und bei der Verbesserung des Sprachverstehens dem aktuellen Stand von Medizin und Technik.
Laut vdek nehmen bereits rund 300 Praxen am „verkürzten Versorgungsweg“ teil, weitere sollen folgen. © hil/sb/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.