Politik
Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs wird dauerhaft eingerichtet
Mittwoch, 12. Dezember 2018
Berlin – Deutschland bekommt dauerhaft einen Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Das hat heute das Bundeskabinett beschlossen. Es verabschiedete das von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey vorgelegte „Konzept zur dauerhaften Stärkung der Strukturen für Schutz, Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend“.
„Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist grausam und reißt Wunden, die oft ein ganzes Leben lang nicht verheilen“, sagte Giffey. Es gehe nicht um bedauernswerte Einzelfälle, sondern um ein großes gesamtgesellschaftliches Problem. Statistisch gesehen säßen bei rund einer Million betroffener Kinder ein bis zwei in jeder deutschen Schulklasse.
„Die Arbeit des Unabhängigen Beauftragten hat in den vergangenen Jahren entscheidend dazu beigetragen, dass das Thema aus der Tabuzone geholt wurde und Verbesserungen bei Schutz und Hilfe, beispielsweise in Schulen, geschaffen wurden. Wir müssen uns mit aller Kraft dafür einsetzen, damit jedes Kind frei von sexualisierter Gewalt aufwachsen kann“, so Giffey.
Der derzeitige unabhängige Beauftragte Johannes-Wilhelm Rörig dankte der Bundesregierung für die wichtige Entscheidung. Der Kabinettbeschluss zeige, dass sich der Blick auf sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in den vergangenen Jahren grundlegend geändert habe. Das enorme Ausmaß und die schweren Folgen seien in Politik und Gesellschaft angekommen.
An der Seite des Unabhängigen Beauftragten wird künftig auch weiterhin ein ehrenamtlich tätiger Betroffenenrat arbeiten. Dazu werden zwölf bis 18 Personen berufen, die in der Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erfahren haben.
Zudem wird die Laufzeit der vom Unabhängigen Beauftragten berufenen Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs bis Ende 2023 verlängert. Die Kommission soll weiterhin über Ausmaß, Ursachen und Folgen von sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige aufklären, Betroffene anhören, Wege zur Anerkennung des Unrechts aufzeigen, Forschungslücken identifizieren und Empfehlungen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt sowie deren Aufarbeitung unterbreiten.
2017 wurden laut polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) etwa 13.000 Fälle sexuellen Missbrauchs angezeigt sowie fast 8.000 Fälle von Kinder- und Jugendpornografie. 1.600 Opfer waren jünger als sechs Jahre. Das Ministerium verwies heute auf Forschungen, wonach in Deutschland jeder siebte bis achte Erwachsene sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend erlitten hat. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht für Deutschland von einer Million betroffener Mädchen und Jungen aus. © may/EB/aerzteblatt.de

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