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Ärzteschaft

In einem Viertel der Fälle bestätigen sich vermutete Behandlungsfehler

Mittwoch, 3. April 2019

/Damian, stockadobecom

Berlin – In drei Vierteln der von ihnen untersuchten Verfahren konnten Gutachter­kommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern im Jahr 2018 keinen ärztlichen Behandlungsfehler feststellen. Das geht aus der Statistik hervor, die heute in Berlin vor­gestellt wurde.

Konkret brachten die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im vergangenen Jahr 5.972 Fälle zu einem Abschluss. In 69 Prozent dieser Fälle wurde kein Fehler festge­stellt. In sechs Prozent wurde ein Fehler festgestellt, der jedoch nicht kausal mit dem Antrag in Zusammenhang stand. In 25 Prozent wurde ein Behandlungsfehler bestätigt. Das sind 1.499 Fälle.

Der Vorsitzende der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungs­stellen, Andreas Crusius, brachte diese Zahlen in Zusammenhang mit der Zahl aller Behandlungsfälle in Deutschland. „Für das Statistikjahr 2017 meldet das Statistische Bundesamt 19,5 Millionen Behandlungsfälle in den Krankenhäusern“, sagte er. „Hinzu kommen rund eine Milliarde Arztkontakte jährlich in den Praxen.“ Gemessen an dieser enormen Gesamtzahl der Behandlungsfälle liege die Zahl der festgestellten Fehler auch in diesem Jahr wieder im Promillebereich.

Viele vorübergehende leichte Schäden

Wenn Patienten einen Behandlungsfehler vermuten, können sie sich an die Gutachter­kommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern wenden, in denen Ärzte und Juristen überprüfen, ob aus ihrer Sicht tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt. Liegt ein Behandlungsfehler vor, wird er in einen von sechs Schweregraden eingeteilt.

Für das Jahr 2018 wurde in 16 der 1.499 Fälle ein geringfügiger Schaden festgestellt, in 618 Fällen ein vorübergehender leichter bis mittlerer Schaden, in 188 Fällen ein vorüber­gehender schwerer Schaden, in 462 Fällen ein leichter bis mittlerer Dauerschaden, in 127 Fällen ein schwerer Dauerschaden, und in 88 Fällen verstarb der Patient infolge eines Behandlungsfehlers.

„Vorübergehende mittlere Schäden sind zum Beispiel Schmerzen, die infolge einer Be­handlung auftreten“, sagte der Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflicht­fragen der norddeutschen Ärztekammern, Andreas Dohm. „Schwere Dauerschäden sind zum Beispiel Amputationen oder Lähmungen.“  

Viele Untersuchungen in der Unfallchirurgie

Dohm erklärte, in welchen Fachbereichen am häufigsten Anträge auf eine Untersuchung eines Behandlungsfehlers gestellt werden. Im niedergelassenen Bereich seien am häufig­sten die Unfallchirurgie und die Orthopädie beteiligt gewesen (in 402 der 5.972 zum Abschluss gebrachten Fälle), gefolgt von den hausärztlich tätigen Ärzten (229 Fälle) und den Allgemeinchirurgen (136 Fälle).

Ähnlich sieht es im Krankenhaus aus. Hier seien die am häufigsten beteiligten Fachge­biete die Unfallchirurgie und Orthopädie (1.690 Fälle) gewesen, die Allgemeinchirurgie (680 Fälle) und die Innere Medizin (455 Fälle), so Dohm.

Der Vorsitzende der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärzte­kammern, Walter Schaffartzik, erklärte, weshalb so viele Verfahren in der Unfallchirurgie und der Orthopäde eröffnet werden: „Die Unfallchirurgie lebt von den Ergebnissen der bildgebenden Verfahren. Auch deshalb sieht man sofort, wenn es in der Unfallchirurgie zu Fehlern gekommen ist.“

In der Kardiologie, zum Beispiel, sei das hingegen nicht immer sofort ersichtlich. Und in der Orthopädie sei erfahrungsgemäß die Erwartungshaltung der Patienten hoch. Auch das könne zu einer erhöhten Anzahl von Anträgen führen.

Gonarthrose führt am häufigsten zu Antragstellung

Dohm nannte zudem die Krankheiten, die am häufigsten zu einer Antragstellung führten: die Gonarthrose (198 Fälle), die Koxarthrose (185 Fälle) und die Femurfraktur (143 Fälle).

Die häufigsten Fehlerarten waren im niedergelassenen Bereich die bildgebenden Verfah­ren im Rahmen der Diagnostik (144 Fälle), die Anamnese im Rahmen der Diagnostik (64 Fälle) und die operative Therapie (63 Fälle). Im Krankenhaus waren die häufigsten Feh­lerarten die Operationen (416 Fälle), die bildgebenden Verfahren im Rahmen der Diag­nostik (323 Fälle) und die Indikation (160 Fälle).

Dohm erklärte, dass sich 76 Prozent der Fälle, die 2018 geprüft wurden, auf das Kranken­haus bezogen und 24 Prozent auf den ambulanten Bereich, inklusive Medizinischer Ver­sorgungszentren. Er wies darauf hin, dass nicht jeder Antrag auch zu einem Schlichtungs­verfahren führt. Wenn die beteiligten Ärzte der Eröffnung eines Verfahrens, zum Beispiel aus haftungsrechtlichen Gründen, nicht zustimmten, könne kein Verfahren durchgeführt werden. In Norddeutschland seien bei circa 4.000 Anträgen etwa 2.500 Verfahren eröffnet worden. 

Zahl der Anträge geht zurück

Die Zahl der Anträge auf eine Untersuchung eines möglichen Behandlungsfehlers ging im vergangenen Jahr weiter zurück. Sie sank von 11.100 Anträgen im Jahr 2017 auf 10.839 im Jahr 2018. 2012 waren es noch 12.232 Anträge.  

Schaffartzik nannte Gründe für diesen Rückgang. Zum einen habe es im Jahr 2012 infolge des Patientenrechtegesetzes einen Höhepunkt gegeben. „Durch das Gesetz sind die Behandlungsfehler mehr in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt“, sagte er. „Seit 2012 sind die Zahlen wieder rückläufig.“

Und zum anderen habe die Ärzteschaft in den vergangenen Jahren viel unternommen, um die Patientensicherheit zu stärken: zum Beispiel mithilfe von Fehler- und Beinahe-Fehler-Meldesystemen wie CIRS (Critical Incident Reporting System) oder mithilfe von Peer-Review-Verfahren, bei denen speziell weitergebildete Ärzte in die Krankenhäuser fahren, um mit den Kollegen vor Ort über Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit zu sprechen. So etwas sei extrem wirkungsvoll, sagte Schaffartzik.

Mit den Patienten sprechen

Crusius betonte, dass eine gute Kommunikation Behandlungsfehlern entgegenwirke. „Eine gute Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten kann Fehldiagnosen, mangel­hafter Compliance und Missverständnissen hinsichtlich des Behandlungsziels vorbeugen“, sagte er.

„Beispielsweise sollte vor einem Eingriff detailliert geklärt werden, was die Patienten er­warten und was medizinisch machbar ist. Denn nicht alles, was sich der Patient wünscht, ist tatsächlich machbar.“ Allein dadurch ließen sich mitunter spätere Behandlungsfehler­vorwürfe aufgrund überzogener Erwartungen an den Behandlungserfolg vermeiden.

Crusius riet den Ärzten zudem, nach einem Behandlungsfehler das Gespräch mit den Patienten zu suchen: „Wenn Ärzte ihre Fehler gegenüber den Patienten eingestehen und sich entschuldigen, kommt von den Patienten auch nicht gleich eine Klage.“ Zudem sei es gut, die Patienten über die Existenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen aufzuklären.

Kritik an politischen Vorgaben

Crusius kritisierte hingegen viele politischen Vorgaben der Vergangenheit. „Die über Jahr­zehnte von der Politik geschaffenen ökonomischen Rahmenbedingungen sind nicht auf maximale Patientensicherheit ausgerichtet, sondern auf maximale Effizienz“, betonte er.

„Behandlungsdruck kann Behandlungsfehler begünstigen. Und trotzdem wurde in unse­rem Gesundheitswesen gespart, bis es quietscht. Die Folge ist: Ärztinnen und Ärzte arbei­ten in allen Versorgungsbereichen am Limit, und manchmal ein gutes Stück darüber hi­naus.“

In den Rettungsstellen und auf den Stationen müssten Ärzte mitunter in Sekunden über möglicherweise lebensrettende Maßnahmen entscheiden – manchmal bei ihnen völlig unbekannten Patienten. „Bemerkenswert ist“, so Crusius, „wie selten sie dabei irren.“

Schaffartzik betonte abschließend, dass die Gutachterkommissionen und Schlichtungs­stellen ein deutsches Alleinstellungsmerkmal innerhalb Europas seien. „Auch in den USA, zum Beispiel, gibt es so etwas nicht“, sagte er. „Das ist eine Sache, auf die wir schon ein bisschen stolz sind.“ © fos/aerzteblatt.de

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