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Rezepte, Befunde, Gesundheitsdaten: EU will Recht auf europaweiten Zugriff

Freitag, 22. April 2022

/tauav, stock.adobe.com

Berlin – Die EU-Kommission will Patienten, Ärzten und Apothekern bis 2025 den europaweiten Zugriff auf Verordnungen, Befunde und weitere Gesundheitsdaten ermöglichen. Am 3. Mai will sie dazu einen Gesetzentwurf über einen „europäischen Gesundheitsdatenraum“ vorlegen, der auch den Zugang für die Forschung und Wissenschaft regelt, wie eine Kommissionssprecherin gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt erklärte. Digitale Spätzünder wie Deutschland oder Polen könnte das unter Druck setzen.

Patienten und Leistungserbringer gleichermaßen sollen in Zukunft das Recht erhalten, bestimmte primäre Gesundheitsdaten zu nutzen: Nach dem Willen der EU-Kommission sollen sie europaweit über einen kostenlosen Zugangsdienst per Smartphone oder über den PC elektronische Rezepte, Befunde, Röntgen- und MRT-Bilder, Laborergebnisse, Entlassungsberichte oder aber Impfnachweise abrufen können.

„Die Schaffung eines europäischen Datenraums – auch im Gesundheitssektor – ist eine der Prioritäten der Kommission für 2019 bis 2025“, erklärte das EU-Exekutivorgan dazu. Gemeint sei damit neben der Primärnutzung in der eigentlichen Gesundheitsversorgung auch eine Sekundärnutzung in Gesundheitsforschung und -politik.

Eine neue „Gemeinsame Aktion für den europäischen Gesundheitsdatenraum“ solle die Mitgliedstaaten und die Kommission beim Austausch von Gesundheitsdaten für die öffentliche Gesundheit, Behandlung, Forschung und Innovation in Europa unterstützen.

Laut dem Gesetzentwurf, der dem europäischen Mediennetzwerk Euractiv vorliegt, soll jeder EU-Bürger nicht nur das Recht zum digitalen Zugriff auf die eigenen Gesundheitsdaten erhalten, sondern auch das Recht, den Zugang zu ihnen für Dritte einzuschränken oder sie unentgeltlich an sie weiterzugeben – insbesondere zu Forschungszwecken.

Das Vorgehen ist mit dem Vorschlag der EU-Kommission zur Einführung einer Europäischen Digitalen Identität (EUid) verbunden, also eines EU-weit kompatiblen Online-Identifikationssystems, das beim sicheren grenzüberschreitenden Datenaustausch eine zentrale Rolle spielen könnte.

Die Sekundärnutzung soll insbesondere Gesundheits-, Sozial- und Verwaltungsdaten, genetische sowie genomische Daten, öffentliche Register, klinische Studien, Fragebögen zu Forschungszwecken und biomedizinische Daten umfassen. Der leichtere, standardisierte Zugang soll aus Sicht der Kommission eine bessere Politikgestaltung ermöglichen und die Forschung in mehreren Bereichen von künstlicher Intelligenz über personalisierte Medizin bis zur Epidemiologie beflügeln.

Dabei soll das gesamte Datensystem transparent sein und gemäß Artikel 20 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Daten der Bürger umfassend schützen. Sie sollen nur auf Antrag und in anonymisierter Form abgegeben werden können. Selbst eine indirekte Identifizierung der abgebenden Person soll unmöglich sein. Der Verkauf soll ebenso untersagt werden wie die Nutzung für Werbung oder aber Entscheidungen gegen Einzelpersonen mit rechtlichen Auswirkungen, einschließlich Versicherungsprämien.

Kommt das Gesetz wie von der EU-Kommission geplant, dürfte es vor allem Länder wie Deutschland oder Polen in Zugzwang bringen, deren Gesundheitswesen erst am Beginn ihrer Digitalisierung stehen. Elektronische Rezepte, Patientenakten und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen befinden sich anno 2022 noch in der Erprobungs- und Einführungsphase. Bis 2025 den reibungslosen Anschluss an ein europaweit standardisiertes Netzwerk ermöglichen zu müssen, würde den Druck weiter erhöhen.

Noch handelt es sich allerdings um einen nicht veröffentlichten Entwurf, dem im späteren Gesetzgebungsverfahren noch EU-Parlament sowie die Mitgliedstaaten zustimmen müssen. © lau/aerzteblatt.de

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