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Ärzteschaft

Bundesärztekammer und KBV informieren über medizinische Apps

Mittwoch, 16. Dezember 2020

/elenabsl, stock.adobe.com

Berlin – Seit Oktober 2020 können Ärzte ihren Patienten geprüfte digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) verschreiben. Aber viele Ärzte sind dabei noch zurückhaltend. Ein Expertenkreis aus ärztlicher Selbstverwaltung, Medizin, Informatik, Digitalisierung, Selbsthilfe und Medizinjournalismus im Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat jetzt eine Information „Gesundheits-Apps im klinischen Alltag“ erstellt. Auftraggeber sind die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

„Angesichts zehntausender digitaler Gesundheitsanwendungen in den Appstores können Ärzte ihre Patienten natürlich nicht zu jedem einzelnen Angebot beraten. Mit Hilfe der Handreichung können sie aber über Möglichkeiten und Grenzen von Apps aufklären und sagen, worauf es bei der Auswahl der richtigen Anwendung ankommt“, sagte der BÄK-Präsident Klaus Reinhardt.

Die Handreichung gibt einen Überblick über Nutzen und Risiken der digitalen Möglichkeiten und macht deutlich, woran Ärzte gute von schlechten Gesundheits-Apps unterscheiden können. Mittels Fallbeispie­len erläutern die Autoren, was Ärzte beachten sollten, wenn ein Patient ihre Meinung zu einer App hören möchte oder ihnen unabgesprochen digitale Daten übermittelt.

Die Autoren betonen, dass Gesundheits-Apps nicht nur Patienten unterstützen, sondern auch Ärzten den Berufsalltag erleichtern können – zum Beispiel, indem sie Leitlinienwissen anbieten oder die Kommunikation im Kollegenkreis erleichtern.

Die Handreichung beinhaltet auch ein Informationsblatt für Patienten. Es soll das Bewusstsein für Risiken schärfen und gibt Tipps, wie die Nutzer der Apps zum Beispiel Datenmissbrauch vermeiden können.

„Die Handreichung des ÄZQ ist eine wichtige Unterstützung für die Kollegen in den Praxen“, lautet das Fazit des KBV-Vorstandsvorsitzenden Andreas Gassen.

Eine Umfrage, die der Digitalverband Bitkom zusammen mit dem Hartmannbund im November 2020 durchgeführt hat, zeigt, dass vielen Ärzten Informationen zu DiGAS fehlen. © hil/aerzteblatt.de

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LNS

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