Lukas Murajda, Amtsarzt in Berlin-Mitte, erklärt im Lagezentrum des Gesundheitsamt Mitte die Sormas-Software. /picture alliance, Britta Pedersen
Berlin – Bund und Länder sind laut einem Medienbericht mit ihrem Vorhaben gescheitert, bis Anfang 2021 90 Prozent der rund 380 Gesundheitsämter mit moderner Software auszurüsten. Die dafür vorgesehene Software SORMAS sei zum Jahreswechsel erst in 111 der Behörden betriebsbereit gewesen, hieß es in den Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Berufung auf Angaben des Bundesgesundheitsministeriums. Der Anteil betrug demnach nicht einmal 30 Prozent.
Die neue Software soll das Nachverfolgen von Coronainfizierten deutlich vereinfachen, ebenso das Dokumentieren von Symptomen sowie den Datenaustausch mit anderen zuständigen Behörden. Bislang arbeiten die Ämter vielerorts noch mit Excel-Listen und mit Software, die die Weitergabe von Daten über Landkreisgrenzen hinweg nicht erlaubt.
Das Nachverfolgen von Infektionsketten wird dadurch erschwert. Auch weichen beispielsweise Meldedaten über Infektionszahlen in den Landkreisen auf Landes- und Bundesebene häufig erheblich voneinander ab.
Das Bundesgesundheitsministerium verwies gegenüber den Funke-Medien darauf, dass die „Verantwortung für die Ausstattung der Gesundheitsämter und damit die Entscheidung über die Verwendung digitaler Hilfsmittel bei den Ländern und den Gesundheitsämtern selbst“ liege.
Die Bundesregierung könne in diesem Zusammenhang nur unterstützend agieren. Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Claudia Schmidtke (CDU), nahm in der vergangenen Woche auch die Kommunen in die Pflicht.
„Ich appelliere an die verantwortlichen Bürgermeister und Landräte, die zentrale Sormas-Lösung nun schnellstmöglich zu implementieren. Jede Umstellung kann Leben retten“, sagte sie.
„Der öffentliche Gesundheitsdienst ist in der Hochphase der Pandemie weiterhin von Insellösungen bestimmt, obwohl innerhalb von nur 48 Stunden inklusive Schulung für jedes Gesundheitsamt bereits die Umstellung geschafft sein kann“, kritisierte die Patientenbeauftragte. © afp/aerzteblatt.de
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