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Ärzteschaft

Werbeverbot sollte auch für E-Zigaretten und Tabakerhitzer gelten

Dienstag, 23. April 2019

/dpa

Berlin – Bei einer möglichen Erweiterung des Tabakwerbeverbots sollten aus Sicht von Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), auch E-Zigaretten und Tabakerhitzer erfasst werden. Die Große Koalition dürfe nicht auf halbem Weg stehen bleiben, sondern müsse endlich Nägel mit Köpfen machen, sagte der Präsident der Bun­desärztekammer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Notwendig sei ein um­fassendes Werbeverbot für alle Rauchprodukte. Es wäre ein Unding, wenn die Industrie etwa weiter für E-Zigaretten werben dürfe.

Montgomery argumentierte, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) müsse Milliarden aufwenden, um die Folgen des Rauchens zu bekämpfen. „Ein vollständiges Werbeverbot und höhere Tabaksteuern können dazu beitragen, diese völlig überflüssigen Ausgaben zu vermeiden.“ Laut dem Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung sterben schätz­ungs­weise 120.000 Menschen jährlich an den Folgen des Tabakkonsums.

Die Union hatte angekündigt, das internationale Abkommen der Weltgesundheits­orga­ni­sation (WHO) zum Tabakwerbeverbot umzusetzen. Es sieht laut RND das Verbot von Pla­katwerbung und eine Einschränkung der Kinowerbung für Tabakprodukte vor. E-Ziga­retten und womöglich auch Tabakerhitzer sollen demnach aber ausgenommen werden.

In der vorigen Wahlperiode war ein Anlauf am Widerstand der Union gescheitert. Das Bundeskabinett stimmte 2016 zwar einem Entwurf zu, ein Gesetz wurde daraus allerdings nie. Verboten ist Tabakwerbung etwa schon in Radio und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften. © dpa/aerzteblatt.de

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