/picture alliance, Felix Hörhager
Nürnberg – Wer Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungsdienste angreift, soll in Bayern künftig schneller mit einer Strafe rechnen müssen. Dafür sollen Polizei und Staatsanwaltschaft enger zusammenarbeiten, Gewalttaten gegen Einsatzkräfte und andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst bevorzugt behandeln und deshalb zügiger vor Gericht bringen können.
„Wir wollen, dass die Strafe der Tat auf dem Fuße folgt“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) heute in Nürnberg. In einem Modellversuch habe sich dieses Konzept bereits bewährt. Nun sollen die Behörden es bayernweit anwenden.
Schläge, Tritte, Bespucken, wüste Beschimpfungen – die Attacken auf Einsatzkräfte nehmen nach Angaben von Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) zu und werden auch heftiger. Mit 7.689 Fällen hatte die Gewalt gegen Polizisten in Bayern 2018 einen Höchststand erreicht. Die Zahlen für 2019 werden erst in Kürze vorliegen.
Es zeichne sich aber eine leicht steigende Tendenz ab, sagte Herrmann. Als Grund für die steigende Gewalt sieht er die Enthemmung der Gesellschaft und den Hass im Internet. Bei Teilen der Gesellschaft schwinde der Respekt gegenüber Uniformierten – vor allem, wenn Alkohol im Spiel sei.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft hofft, dass der Aktionsplan gegen Gewalt auch eine abschreckende Wirkung haben wird. „Auch diese Art der Prävention kann eine Schutzwirkung vor Aggressionen und Gewalt erzeugen“, sagte der Landesvorsitzende Rainer Nachtigall.
Den Grünen im Landtag reicht eine schnellere Bestrafung der Täter allein nicht aus. Sie fordern unter anderem mehr Alkohol- und Gewaltprävention, Selbstverteidigungs- und Deeskalationskurse für Einsatzkräfte und Beratungen für Gewaltopfer.
Der Bundesgesetzgeber hatte kürzlich Pläne vorgelegt, Straftaten gegen das Personal in Notaufnahmen und den ärztlichen Notdienst künftig härter zu bestrafen. Das geht aus einem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität hervor.
Dieser erweitert den bestehenden Paragrafen 115 Absatz 3 Strafgesetzbuch (StGB), der bislang Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst einschloss, aber Ärzte und Pflegekräfte im Einsatz nicht explizit erwähnte. Bei Straftaten ist in schweren Fällen künftig eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren möglich. © dpa/aerzteblatt.de
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