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Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner heutigen Sitzung den Vierfachimpfstoff bei Influenza als künftige Kassenleistung beschlossen. Damit kann in der Grippesaison 2018/2019 die Grippeschutzimpfung mit dem entsprechenden Impfstoff erfolgen.
Bislang gab es keine Regelung, ob Krankenkassen den Dreifach- oder den Vierfachimpfstoff erstatten müssen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Institutes (RKI) hatte am 11. Januar 2018 den Vierfachimpfstoff mit den jeweils aktuellen Antigenkombinationen empfohlen.
Angesichts der Intensität der diesjährigen Grippewelle war in den vergangenen Monaten eine Diskussion über die Entscheidungswege des G-BA zu Grippeimpfstoffen entstanden. So hatte der Bundestagsabgeordnete Andrew Ullmann (FDP) in einem Schreiben den G-BA als „behäbigen Klotz“ bezeichnet und die Verfahrensabläufe in dem Gremium als nicht „flexibel“ kritisiert.
Das Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung wies darauf hin, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 22. Februar 2018 die Entscheidung zur diesjährigen Antigenkombination getroffen hat. Da die Produktion von Impfstoffen einige Zeit benötigt, tritt die WHO die Entscheidung über die Kombination der Antigene bereits deutlich vor der folgenden Grippezeit.
„Die heutige Entscheidung richtet sich – anders als vielfach auch öffentlich gemutmaßt – nicht auf die Impfsaison 2017/2018, sondern auf die kommende“, stellte Josef Hecken, unparteiischer G-BA-Vorsitzender, klar. Insgesamt kritisierte er die Debatte um die G-BA-Empfehlung. „Viele haben sich gemüßigt gefühlt, oft auch in völliger Rechtsunkenntnis, über den Sachverhalt zu urteilen. Wer sich da beteiligt hat, hat sich oft auch selbst diskreditiert“, sagte Hecken im G-BA-Plenum.
Man habe die Entscheidung auch nicht vor vier Wochen treffen können, da zu dem Zeitpunkt die „Rezeptur der WHO noch gar nicht da war“, so Hecken. Ihn ärgere, dass in diesem Jahr auf Wunsch der Pharmaunternehmen die STIKO-Empfehlung deutlich früher getroffen wurde, damit Unternehmen genügend Zeit zur Produktion erhalten.
Auch der G-BA habe in den vergangenen Jahren eher unbemerkt erst im Mai über den Impfstoff in der folgenden Saison entschieden. „Wir haben die Vorlaufzeit verlängert, dafür haben wir dann die Dresche bekommen.“ Er führt das auch auf die „närrische Zeit in der Politik“ zurück, „in der es keine Bundesregierung gab. Dies ist ja nun vorbei und die Welt wieder in Ordnung“, fügte er hinzu.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte für die Zukunft ein beschleunigtes Verfahren bei der Umsetzung von Impfempfehlungen. Zwar habe der G-BA gesetzlich gesehen drei Monate Zeit für die Umsetzung. „Die Grippevieren sind aber schneller“, so Vorstand Eugen Brysch.
Ein Dazulernen für die kommende Grippesaison forderte die Präsidentin der Landesärztekammer Niedersachsen. „Ich begrüße ausdrücklich, dass sich ab der Impfsaison 2018/2019 auch die GKV-Versicherten regulär mit dem Vierfachimpfstoff vor einer Infektion schützen können“, sagte Martina Wenker.
Die Lungenfachärztin erklärte weiter: „Die Probleme dieses Winters dürfen sich nicht wiederholen.“ In Niedersachsen seien seit Oktober 2017 78 Menschen infolge einer Influenza verstorben, insgesamt seien 17.033 laborbeständige Influenzafälle registriert worden. Bundesweit sind bislang 971 Patienten durch Influenzaviren verstorben.
Das Robert-Koch-Institut hat die Wirksamkeit der Dreifachimpfungen für die diesjährige Saison mit 46 Prozent bewertet. Dies sei, berechnet an der üblichen Schwankungsbreite von 20 bis 60 Prozent, relativ gut, so das RKI. Die Entscheidung des G-BA wird nun noch vom Bundesgesundheitsministerium geprüft und tritt mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. © bee/aerzteblatt.de
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