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Magdeburg – Freiberufliche Hebammen und Geburtspfleger können in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung aus dem Hebammenfonds beantragen. Dabei gehe es um 5.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssten, teilte das Sozialministerium in Magdeburg am Freitag mit.
Das Angebot richtet sich an Berufseinsteiger beziehungsweise Menschen, die nach einer Krankheit oder Elternzeit in ihren Beruf zurückkehren. Die entsprechenden Fördergrundsätze und ein Merkblatt sollen am 5. November im Internet veröffentlicht werden. Die Anträge stünden ab Mitte des Monats zum Download bereit.
„Da das Programm derzeit noch auf dieses Jahr begrenzt ist, müssen sich die Antragstellerinnen beeilen“, teilte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) mit. Ob es die Förderung auch in den beiden kommenden Jahren gebe, hänge von den aktuellen Haushaltsverhandlungen der Landesregierung ab. © dpa/aerzteblatt.de
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