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Berlin – Zwischen den Jahren 2001 und 2019 wurden in Deutschland acht Todesfälle aufgrund einer Masernerkrankung gemeldet. Komplikationen der Infektionserkrankung waren häufiger: Ihr Anteil lag in den vergangenen Jahren zwischen 1,1 und 8,4 Prozent aller gemeldeten Masernerkrankungen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag hervor.
Danach wurden von 2008 bis 2018 bundesweit 10.508 Masernerkrankungen erfasst, die meisten (2.465) im Jahr 2015. „Eine Maserninfektion ist, anders als vielfach angenommen, keine harmlose Krankheit. Insbesondere bei Kindern unter fünf Jahren können Masern zum Teil zu schweren Komplikationen führen“, heißt es in der Antwort. Regelmäßig beeinträchtigten Masernausbrüche das gesellschaftliche Leben und machten Zwangsmaßnahmen erforderlich, zum Beispiel die zeitweilige Schließung von Schulen.
„Die Ausbreitung von Masern kann unterbunden werden, wenn mehr als 95 Prozent der Bevölkerung gegen Masern immun sind“, so die Bundesregierung. Dadurch entstehe ein Gemeinschaftsschutz, von dem dann auch Personen profitierten, die sich selbst nicht impfen lassen könnten. „Diese besonders schutzbedürftigen Menschen sind darauf angewiesen, dass sich die Menschen in ihrem Umfeld solidarisch verhalten und sich impfen lassen.“
Die Regierung verteidigt in ihrer Antwort auch die Impfpflicht für Masern. Man habe bislang – auch in Abstimmung mit den Ländern – zahlreiche Initiativen ergriffen, um die Impfbereitschaft in der Bevölkerung zu erhöhen. Die zum Gemeinschaftsschutz erforderlichen Impfraten in Deutschland hätten diese Maßnahmen aber nicht erreichen können.
Daher seien nun weitere Schritte notwendig, um zumindest bei den besonders Schutzbedürftigen, in diesem Fall vor allem Kindern, das Schutzniveau zu erhöhen. „Die Möglichkeiten der Freiwilligkeit sind – trotz vielfältiger Bemühungen – nach Auffassung der Bundesregierung nunmehr ausgeschöpft“, stellt die Bundesregierung klar. © hil/aerzteblatt.de
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