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Berlin – Gut ein Drittel aller Kliniken kann seine Betten aufgrund der Personaluntergrenzen nicht voll auslasten. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des Deutschen Krankenhausinstitutes (DKI) hervor. Demnach mussten 37 Prozent aller Krankenhäuser Betten auf Intensivstationen schließen, um die Pflegepersonaluntergrenzen einhalten zu können.
Auch auf den pflegesensitiven Allgemeinstationen mussten 23 Prozent der Kliniken aus diesem Grunde Bettensperrungen vornehmen, und 29 Prozent mussten sogar ganze Bereiche zeitweise von der Notfallversorgung bei der Leitstelle des Rettungsdienstes abmelden.
„Diese Zahlen sind ein alarmierendes Zeichen, dass die Pflegepersonaluntergrenzen zu Einschränkungen bei der Versorgung führen“, sagte Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Dies gelte besonders hinsichtlich der flächendeckenden Notfallversorgung der Bevölkerung mit Hochleistungsmedizin und für die Intensivstationen. Hinzu käme, dass weitere sechs Prozent der Kliniken bei Intensivbetten Schließungen planten.
„Wenn nun noch weitere Bereiche mit Untergrenzen arbeiten müssen und die Untergrenzen bei Intensivstationen, wie von den Krankenkassen gefordert, noch weiter verschärft werden, kann das nicht mehr steuerbare Auswirkungen haben“, sagte Gaß. Die DKG habe deshalb das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aufgefordert, den Umstieg auf ein Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument jetzt einzuleiten.
Dass die Vorgaben zu Pflegepersonaluntergrenzen das Problem der Pflege nicht lösen können, wird laut Gaß daran ersichtlich, dass heute bereits 65 bis 70 Prozent aller Krankenhäuser Probleme bei der Besetzung freier Stellen in den pflegesensitiven Bereichen haben. In der Pflege herrsche Vollbeschäftigung, es stünden auf dem Stellenmarkt nicht genügend Pflegekräfte zur Verfügung.
Nur durch die Gewinnung zusätzlicher neuer Pflegekräfte und die Aufstockung von Teilzeit-Pflegestellen könne dieses Problem gelöst werden. Dies setze voraus, dass der Pflegeberuf für Berufsanfänger und für Rückkehrer attraktiver und mit dem Privatleben besser vereinbar werde, so Gaß. © hil/sb/aerzteblatt.de
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