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Berlin – Die Bundesregierung plant für die neue Regelung zum Kinderkrankengeld zunächst mit deutlich weniger Finanzmitteln als ursprünglich geplant. Laut eines Beschlusses des Bundeskabinett sollen noch 300 Millionen Euro als Ausgleich in den Gesundheitsfonds gezahlt werden.
Bislang war mit 500 bis 700 Millionen Euro gleich zu Beginn gerechnet worden. In dem Kabinettsbeschluss heißt es, dass nach Abrechnung zum 1. Juli hin noch einmal 300 Millionen Euro in den Fonds gezahlt werden können, falls die Mehrausgaben im ersten Halbjahr 2021 überschritten werden. Derzeit sei unklar, wie viele Menschen das Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen würden. Der Beschluss wurde heute per Umlauf zwischen den Ministerien beschlossen, noch vor der regulären Sitzung des Kabinettes am Mittwoch.
Krankenkassen warnen bei der nun geplanten Regelung vor zu viel Bürokratie. Zwar begrüße man, dass „die Bundesregierung einen Zuschuss zum Gesundheitsfonds für die Finanzierung des Kinderkrankengeldes gibt.“
Allerdings: „Es wäre aber fatal, wenn die Eltern mit erheblichem bürokratischen Aufwand belastet werden, den Anspruch nachzuweisen. Die Inanspruchnahme sollte nicht durch hohe Hürden erschwert werden, so dass Eltern die Leistung faktisch nicht in Anspruch nehmen können“, sagte der Vorstandsvorsitzende der DAK Gesundheit, Andreas Storm, dem Deutschen Ärzteblatt.
Er fordert „unbürokratische Regelungen, damit Eltern in dieser Situation nicht weiter belastet werden.“ Auch der Umstand, dass die ursprünglich berechneten Steuergelder für diese Leistung von 700 Millionen Euro auf 300 Millionen Euro verringert wurden, könnte eine Hinweis auf hohe Hürden für den Nachweis sein.
Die DAK rechnet mit einem verantwortungsvollem Umgang der Eltern mit den geplanten zusätzlichen Kinderkrankentagen: „Wir gehen nicht davon aus, dass es in diesem Bereich zu Missbrauch in größerem Umfang kommt, da Eltern nach den Erfahrungen aus dem ersten Lockdown verantwortungsvoll mit der Situation umgehen.“ Die DAK Gesundheit ist mit 5,6 Millionen Versicherten die drittgrößte Krankenkasse in Deutschland.
Für den Antrag auf Kinderkrankgeld müssen drei Gründe vorliegen: Wenn Schule oder Kita geschlossen sind, wenn für Klassen oder Gruppen „pandemiebedingt ein Betretungsverbot ausgesprochen wurde oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt ist oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde“, heißt es in dem geplanten Gesetzestext.
Einer dieser Gründe soll „auf geeignete Weise, durch Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung“ den Krankenkassen gegenüber nachgewiesen werden. Auch für Tätigkeiten, die im Homeoffice ausgeführt werden können, soll der Anspruch gelten.
„Gleichzeitig die Kinder beschulen und von zu Hause aus arbeiten bringt gerade junge Familien in Pandemiezeiten häufig an die Grenze ihrer Belastbarkeit. Deswegen wollen wir es diesen Eltern ermöglichen, sich unkompliziert und ohne finanzielle Verluste um ihre Kinder zu Hause zu kümmern“, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in einer Mitteilung seines Ministeriums.
Nach einer Erhebung der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) haben 26 Prozent der Mütter und Väter im Jahr 2020 die Kinderkranktage genutzt. Rund sieben Prozent der Väter und Mütter nahmen sich demnach mehr als zehn Tage, knapp zwei Prozent mit als 15 Tage für die Kinderbetreuung frei. Im Schnitt hätten Eltern, die bei der KKH versichert sind, rund fünf Tage Kinderkrankengeld im Jahr 2020 bezogen. © bee/aerzteblatt.de
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