/contrastwerkstatt stock.adobe.com
Berlin – Internetgestützte und mobilbasierte Interventionen (IMI) können die psychotherapeutische Versorgung sinnvoll ergänzen – Ersatz für einen Psychotherapeuten oder Psychiater sind sie hingegen nicht. Das war das Fazit des „Zukunftsforums“, zu dem der Verband der Ersatzkassen (vdek) gestern Abend Experten aus der Medizin, der Psychotherapie, der Politik und der Selbstverwaltung eingeladen hatte.
„Schafft die Digitalisierung die Psychotherapeuten ab?“, lautete der provokante Titel der Veranstaltung. Deprexis, Novego, IfightDepression, TK-Depressionscoach oder Moodgym sind einige bekannte IMI, die Versicherten mit psychischen Problemen, zum Teil von den Krankenkassen, angeboten werden.
„Die Programme sind gut evaluiert und haben durchaus positive Effekte für die Nutzer“, betonte Iris Hauth, die bei Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) der „Taskforce E-Mental-Health“ angehört. Sie könnten zur Prävention, Frühintervention, hausarztbegleitend oder zu Nachsorge eingesetzt werden.
Hauth wies auf die Qualitätskriterien für IMI hin, die die DGPPN zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Psychologie erarbeitet hat. „Wichtig ist aber in jedem Fall eine vorherige Diagnose durch einen Arzt oder Psychotherapeuten, schließlich gibt es auch Komorbiditäten“, erläuterte sie. Zudem könne beispielsweise auch eine Schilddrüsenunterfunktion die Ursache für eine Depression sein.
Krankenkassen sollten nicht über Behandlung entscheiden
Der Vorstellung der vdek-Vorstandvorsitzenden, Ulrike Elsner, dass die Krankenkassen künftig „mehr in die Versorgung gehen“, erteilte Hauth, auch ärztliche Direktorin der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik der Alexianer in Berlin-Weissensee, eine eindeutige Absage: „Wenn Sachbearbeiter über die Behandlung entscheiden, können hochgefährliche Situationen entstehen.“
Darüber hinaus baue es auf psychisch kranke Patienten „einen Riesendruck“ auf, wenn diese beispielsweise nach drei Wochen Arbeitsunfähigkeit, von einem Kassenmitarbeiter angerufen würden und eine Online-Intervention angeboten bekommen.
Elsner erwiderte, dass die Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz sehr lang seien, trotz Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunde. IMI’s könnten deshalb „in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei einer leichten Depression, eine face-to-face-Behandlung ersetzen“, so die vdek-Vorstandsvorsitzende.
Ein solch niedrigschwelliges Angebot habe gleichzeitig den positiven Effekt, dass mehr Therapieplätze für Patienten mit schweren psychischen Störungen zur Verfügung stehen. „Daher ist es gut, dass digitale Gesundheitsanwendungen mit dem Digitale-Versorgung-Gesetzkünftig schneller in die Regelversorgung kommen sollen“, erklärte Elsner.
Nur gut im Rahmen einer Psychotherapie oder ärztlichen Behandlung
„Auch wir sehen die Krankenkassen nicht als Player in der Versorgung – Behandlung und Versicherung müssen getrennt sein“, erklärte Christina Tophoven, Geschäftsführerin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).
Wichtig sei, dass nur IMI den Zugang in die Versorgung erlangen, die nachweislich wirksam und qualitätsgesichert seien. „Aber auch sehr gute Interventionen sind nur gut im Rahmen einer Psychotherapie oder ärztlichen Behandlung“, betonte sie.
Für die Anbieterseite stellte Mario Weiss, Vorstand der Firma GAIA, die deprexis entwickelt hat, klar: „Ein Therapieprogramm braucht keinen Arzt oder Psychotherapeuten, um wirksam zu sein – aber ein Patient braucht einen Arzt oder Therapeuten.“
Deutsches Ärzteblatt print
Diese sollten künftig auf eine IMI zugreifen und sie verordnen, wie ein Arzneimittel. Ärzte und Therapeuten könnten dadurch „ihre eigene Wirksamkeit verdoppeln“, sagte Weiss. „Das ist eine Riesenchance, die auch honorarpolitisch genutzt werden kann.“ Die Bedenken, die gerade viele Psychotherapeuten gegen IMI haben, verstehe er nicht.
Durch das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das Ende September im Bundestag diskutiert werden soll, sollen Ärzte und Psychotherapeuten ihren Patienten künftig digitale Gesundheitsanwendungen – für alle medizinischen Fachbereiche – zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen können.
Der Gesetzgeber plant, die Anwendung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als Medizinprodukte der Klassen I und II a prüfen zu lassen und in ein spezielles Verzeichnis aufzunehmen.
Wir können nicht noch zehn Jahre warten. Gottfried Ludewig
Der Abteilungsleiter Digitalisierung im Bundesgesundheitsministerium, Gottfried Ludewig, verteidigte das DVG bei der Diskussion: „Die Digitalisierung ist nicht aufzuhalten. Wir können nicht noch zehn Jahre warten, sondern müssen Schritte nach vorne gehen, auch wenn sie mit einem Risiko verbunden sind.“ Wichtig sei der regulierte Zugang zu den IMI, und die Prüfung der Anwendungen als Medizinprodukt. Beides werde mit dem Gesetz geregelt.
„Immens wichtig ist auch, dass die Daten der Patienten, die die digitalen Anwendungen nutzen, unter unserer Kontrolle bleiben“, betonte Ludewig. „Wenn wir uns nicht darum kümmern, dann machen das die großen amerikanischen Internetkonzerne“, gab er zu Bedenken.
Mehr Vertrauen in den G-BA
Die vdek-Vorstandvorsitzende Elsner sieht den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als das „geeignetere Gremium“ für das vorgesehene Bewertungsverfahren der Internet- und mobilbasierten Interventionen. „Das BfArM ist zwar in der Lage dies zu tun, aber ich vertraue der gemeinsamen Selbstverwaltung mehr“, betonte sie. Im Vordergrund stehe schließlich der Patientenschutz, deshalb sei auch eine Nutzenbewertung erforderlich.
Zuletzt hatte der Gesundheitsausschuss des Bundesrates gefordert, dass Gesundheitsanwendungen nicht am G-BA vorbei in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen werden sollten.
„Der Markt ist bunt. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Ärzte und Psychotherapeuten erkennen können, welche IMI nachweislich wirksam und qualitätsgesichert sind und auch die Patientendaten schützen“, sagte BPtK-Geschäftsführerin Tophoven. Sie müssten sich vor allem auf ein solches Verzeichnis verlassen können und die Bewertungskriterien müssten transparent sein – „egal ob es vom BfArM oder vom G-BA erarbeitet wird“, erklärte sie. © PB/aerzteblatt.de
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.