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Köln – Eine zweiteilige Versicherteninformation soll Schwangere bei der Entscheidung unterstützen, ob vorgeburtliche Untersuchungen für sie sinnvoll sein könnten – und wenn ja, welche. Erstellt hat die Information das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
Der Auftrag dazu kam vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Dieser hatte im September 2019 entschieden, dass die Krankenkassen in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung einen nicht invasiven Pränataltest (NIPT) übernehmen sollen.
Dieser Bluttest kommt infrage, wenn werdende Eltern den Verdacht abklären lassen möchten, dass ihr Ungeborenes eine Trisomie 13 (Pätau-Syndrom), eine Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) oder eine Trisomie 21 (Down-Syndrom) hat.
Damit der Test nur in begründeten Fällen zum Einsatz kommt und werdende Eltern seine Grenzen realistisch einschätzen können, beauftragte der G-BA das IQWiG mit der Entwicklung der Versicherteninformation, die zukünftig verpflichtend eingesetzt werden soll.
Die IQWiG-Autoren haben ihre zweiteilige Information mit 800 Frauen und 200 Männern zwischen 20 und 45 Jahren getestet. Ergebnis: Sowohl die Kurzinformation als auch eine ausführlichere Broschüre stießen auf sehr hohe Akzeptanz.
Ärzte können die Materialien voraussichtlich künftig bei der Beratung über pränataldiagnostische Untersuchungen einsetzen. Der Beschluss des G-BA zur Versicherteninformation ist für 2021 geplant.
„Der NIPT darf nicht überschätzt werden“, warnt Klaus Koch, Leiter des IQWiG-Ressorts Gesundheitsinformation. „Damit eine Schwangere ihre Entscheidungen treffen kann, ist es wichtig, gut zu vermitteln, welche Fragen der Test beantworten kann und welche nicht“, so Koch. © hil/aerzteblatt.de
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