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Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) haben zusammen mit weiteren Akteuren eine S3-Leitlinie „Vaginale Geburt am Termin“ vorgestellt. Die Empfehlungen gelten für Gebärende und deren Kinder, die am Termin als Einling aus Schädellage geboren werden.
„In der Regel erfolgt die Betreuung im Team aus Hebammen und ärztlichen Geburtshelfern. Zudem kann es im Einzelfall notwendig werden, dass Kinderärzte und Anästhesisten hinzugezogen werden, um dieses besondere Ereignis im Sinne einer guten Geburtshilfe gemeinsam sicher zu gestalten“, hieß es aus den Fachgesellschaften.
Eine wichtige Basis der Leitlinie sind den Autoren zufolge die Empfehlungen der National-Institute-for-Health-and-Care-Excellence (NICE)-Leitlinie „Intrapartum care for healthy women and babies“. Diese Leitlinie wurde 2007 erstmals veröffentlicht und 2014 sowie 2017 überarbeitet.
2019 stellte NICE fest, dass es keine neue Evidenz gab, die eine Veränderung der Empfehlungen erforderte und publizierte einen entsprechenden Report. In Einzelfällen haben die Autoren der deutschen Publikation auch andere internationale Leitlinien verwendet. „Darüber hinaus erfolgte, sofern für notwendig erachtet, eine systematische Literaturrecherche und -bewertung“, berichten die Autoren.
„In den gemeinsamen Studienrecherchen zur vorliegenden Leitlinie wurde bereits frühzeitig ersichtlich, dass die Evidenzlage zu einzelnen Themenfeldern häufig unbefriedigend ist und es in vielen Fällen noch weiterer Forschung bedarf, um eine belastbare Nutzen-Risiko-Analyse verschiedener Maßnahmen erstellen zu können“, heißt es in der Leitlinie.
Dennoch biete das zusammengestellte Wissen „eine angemessene Orientierung“, so die Autoren. Sie weisen daraufhin, dass die Leitlinie auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit der geburtshilflichen Akteure und deren Verständnis einer frauzentrierten Geburtshilfe stärken soll, „um so die vaginale Geburt noch häufiger in ihrer Natürlichkeit begleiten zu können und damit die Frauen- sowie Kinder- und Familiengesundheit zu fördern“. © hil/aerzteblatt.de
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