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Brüssel – Alle EU-Mitgliedsstaaten seien aufgefordert, einen allgemeinen Zugang zu sicherer und legaler Abtreibung zu gewährleisten und sicherzustellen, dass eine Abtreibung auf Antrag in der frühen Schwangerschaft und darüber hinaus, wenn die Gesundheit oder das Leben der schwangeren Person gefährdet ist, rechtmäßig ist – dies hielt das Europäische Parlament in einer gestern angenommenen Entschließung fest.
Mit 378 Stimmen bei 255 Gegenstimmen und 42 Enthaltungen stellt das Plenum fest, dass das Recht auf Gesundheit und insbesondere die mit der sexuellen und reproduktiven Gesundheit einhergehenden Rechte zu den unveräußerlichen Grundrechten der Frau gehören und Grundpfeiler für die Gleichstellung der Geschlechter sind. Außerdem dürften sie in keiner Weise verwässert oder entzogen werden, so die Europaabgeordneten.
Die Abgeordneten betonen, dass es in einigen EU-Mitgliedstaaten nach wie vor sehr restriktive Gesetze gibt, die Abtreibungen außer unter genau festgelegten Umständen verbieten und Frauen somit zwingen, heimlich abzutreiben, oder ihre Schwangerschaft gegen ihren Willen zu Ende zu führen. Dies stelle eine Verletzung der Menschenrechte dar.
Die Abgeordneten bedauern, dass es gelegentlich in den Mitgliedstaaten gängige Praxis ist, dass Ärzte und manchmal ganze medizinische Einrichtungen Gesundheitsdienstleistungen auf Basis einer sogenannten Gewissensklausel ablehnen. Das führe dazu, dass die Betreuung eines Schwangerschaftsabbruchs aus religiösen oder Gewissensgründen verweigert und so das Leben der Frauen gefährdet werde.
Darüber hinaus fordert das Parlament, dass die EU-Länder einen allgemeinen Zugang zu hochwertigen Verhütungsmethoden und Verhütungsmitteln, zu Familienplanungsberatung und zu Informationen zur Empfängnisverhütung für alle sicherstellen.
Das Parlament ermutigt die Mitgliedsstaaten, Kindern der Grund- und Sekundarstufe eine umfassende Sexualerziehung zu gewähren, da im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte erheblich dazu beitragen kann, dass es seltener zu sexueller Gewalt und Belästigung kommt. © aha/aerzteblatt.de
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